Betreff
Bericht über die Beteiligung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nach Art. 94 Abs. 3 GO, Beteiligungsbericht 2008
Vorlage
StKä/003/2009
Art
Beschlussvorlage

Durch das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und anderer kommunaler Vorschriften vom 24.07.1998 wurde das gesamte kommunale Unternehmensrecht neu gefasst. Aufgrund des neuen Art. 94 Abs. 3 GO muss nunmehr - Bagatellfälle ausgenommen - ein Bericht über kommunale Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform erstellt werden.

 

Der Beteiligungsbericht ist von der Verwaltung alljährlich zu erstellen und dem Stadtrat zur Verabschiedung vorzulegen. Der Bericht soll für Transparenz sorgen, wenn die Kommune an Unternehmen des privaten Rechts mit mindestens 5 v.H. unmittelbar oder auch nur mittelbar beteiligt ist.

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Informationsmöglichkeit zu eröffnen, ist durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den öffentlich aufliegenden Beteiligungsbericht nehmen kann.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt den Bericht über die Beteiligung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts (Beteiligungsbericht 2008) gemäß Art. 94 Abs. 3 GO in der vorliegenden Fassung. Der Beteiligungsbericht liegt der Sitzungsniederschrift als Anlage bei.

 

Die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Bericht ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.