Betreff
Budgets 2010, Übertragung von Budgetmitteln aus 2010 in das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
FB 2/004/2011
Aktenzeichen
952
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss hat Kenntnis von den zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2011 vorgeschlagenen Budgetmitteln und empfiehlt nach Beratung diese mit einem Gesamtbetrag von 417.781 € dem Stadtrat zur Beschlussfassung.

 

Zum Haushalt 2010 wurden erstmals in der Stadt Lauf für die einzelnen Bereiche und Dienststellen Budgets gebildet. Diese wurden im Rahmen der Haushaltsplanung mit beraten und beschlossen. Die gleichzeitig erlassenen Budgetrichtlinien sollten dabei die Verantwortung für die finanziellen Ressourcen dezentralisieren und an die einzelnen Fachbereiche geben.

In den Budgetrichtlinien wurde auch geregelt, dass sämtliche in einem Budget enthaltenen Haushaltsstellen deckungsfähig sind. Außerdem ist dort festgeschrieben, dass über ggf. am Jahresende noch vorhandene Mittel der Stadtrat entscheidet.

Dazu müssen jedoch von den Budgetverantwortlichen entsprechende Begründungen vorgelegt werden.

 

Die Budgetverantwortlichen haben in den letzten Wochen ihre Budgets abgerechnet und – unter Angabe von Gründen – die Übertragung noch benötigter Mittel beantragt, soweit aus den geplanten Budgetansätzen noch Beträge übrig sind.

 

Aus der beigefügten Zusammenstellung ist ersichtlich, dass aus einem Gesamtbetrag aller Budgets in Höhe von 2.249.737 € rund 26 % (das sind 588.488 €) im Haushaltsjahr 2010 nicht verbraucht wurden. Davon wiederum sollen nach Auffassung der Budgetverantwortlichen 423.281 € (72 %) in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden, da sie dort noch benötigt werden. Entsprechende Begründungen zu den beantragten Übertragungen liegen vor; sie sind in Kürze den einzelnen Budgetblättern zu entnehmen, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sind (allerdings nur zur Ansicht über das interne Informationssystem für die Stadtratsmitglieder; auf Anfrage können sie auch durch die Kämmerei zur Verfügung gestellt werden).

 

Seitens der Kämmerei bleibt festzustellen:

  • Grundsätzlich wurden die zur Verfügung gestellten Mittel eigenverantwortlich und diszipliniert bewirtschaftet.
  • Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Einstellung von Ausgabehaushaltsstellen des Vermögenshaushalts in die Budgets nicht immer notwendig ist, da hier eine Mittelübertragung (vor allem auch über mehrere Jahre) bereits haushaltsrechtlich mit der Bildung von Haushaltsresten zur Jahresrechnung gewährleistet ist. Die gleichzeitige Restebildung in Budget und als ordentlicher Haushaltsrest ist deshalb verwirrend und verursacht erheblichen Überwachungs- und Buchungsaufwand.
  • Bei der Haushaltplanung ist auch künftig darauf zu achten, dass keine überhöhten Ausgabeansätze ins Budget genommen werden. So sollte es grundsätzlich vermieden werden, dass fast die Hälfte eines Budgets am Jahresende noch verfügbar ist und dann um Übertrag gebeten wird, um Mittel anzusammeln. Hierzu steht das Instrument der neuen Haushaltsveranschlagung im kommenden Jahr zur Verfügung. Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 KommHV sind nicht in Anspruch genommene Budget-Mittel des Verwaltungshaushalts nur einmal zur Übertragung möglich. Sollten sie auch im Nachjahr nicht verbraucht werden, gelten sie (endgültig) als eingespart. Es ist also auch rechtlich nicht zulässig, über Jahre hinweg größere Summen anzusparen. Dies widerspräche dem Haushaltsrecht und den Budgetrichtlinien.
  • Es bleibt abzuwarten, ob nicht einzelne Budgets, die ausschließlich mit Verwaltungshaushaltsstellen bestückt sind, aufgrund ihrer Einsparungen oder nicht mehr benötigter Beträge ganz aufgelöst werden können. Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Deckungsringe sind hier auch ohne Budgetbildung Übertragungen möglich.

 

Seitens der Kämmerei werden – bis auf einen Betrag von 5.500 € aus Budget Nr. 18, Bücherei – die gemeldeten und begründeten Mittel i. H. v. dann noch  417.781 € zur Übertragung empfohlen.

Ggf. kann noch bei den Budgets Nr. 12, Bertleinschule, und 14, Industriemuseum, gesondert entschieden werden.

      Sich ergebende Fragen werden von der Kämmerei in den Beratungen beantwortet wer-

      den.