Betreff
Förderantrag Caritasverband e. V. Lauf auf Förderung eines integrativen Wohnprojektes im "Bertleinviertel".
Vorlage
FB 1/026/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Caritasverband Nürnberger Land für die Gemeinschaftsräume eines neu zu errichtenden Wohnprojektes im „Bertleinviertel“ der Stadt Lauf unter der Devise „In der Heimat wohnen“ einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 15.949,21 Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2011 bis 2012 zu bewilligen.

Die Räume müssen mindestens 15 Jahre als Gemeinschaftsräume auch für öffentliche Nutzung im o. g. Sinne zur Verfügung stehen. Bei vorzeitiger Aufgabe der Nutzung der Gemeinschaftsräume ist die Zuwendung anteilmäßig auf die Restnutzungsjahre verteilt zurückzuzahlen.

 

Der Caritasverband im Landkreis Nürnberger Land e. V. plant den Bau eines integrativen Wohnprojektes für älter werdende Menschen und Menschen mit Behinderung im „Bertleinviertel“ der Stadt Lauf.

Die Planung sieht 15 Mietwohnungen für Menschen in allen Lebenslagen vor. Eine barrierefreie Bauausführung nach der DIN-Vorschrift ist ebenso vorgesehen, wie eine energieeffiziente Bauweise mit heller und offener Wohnatmosphäre.

Der Caritasverband bietet über das Projekt folgende Leistungen an:

-          Unterstützung der Bürger durch die Fachdienste der Caritas

-          Versorgung durch die Sozialstation

-          24 Stunden Rufbereitschaft

-          Ambulante Begleitung für Menschen mit Behinderung

-          Besuchsnotdienst

-          Hausnotrufsystem

-          Mittagstisch

-          Hauswirtschaftliche Versorgung

-          Präventionsangebote

-          Vermittlung von Fahrdiensten

 

Folgende Ziele hat sich die Caritas gesetzt:

 

-          Möglichkeit einer lebendigen Nachbarschaft

-          Gemeinschaftsraum wird ein „öffentliches Wohnzimmer“

-          Wohnversorgung bei Abwesenheit

 

In dem geplanten Neubau wird von der Caritas eine Wohnung im Erdgeschoss für soziale Beratung und Unterstützung genutzt. Bei Aufgabe dieser Nutzung können die Räume als normale Wohnung innerhalb des Projektes weiter genutzt werden

 

In einem Vorgespräch der Verwaltung mit den Vertretern der Caritas wurde festgelegt, dass eine mögliche Förderung des Projektes sich nur auf die Gemeinschaftsräume in dieser Einrichtung (s. beiliegenden Grundriss) beziehen kann. Eine Förderung von laufenden Kosten, wie ursprünglich angedacht, kommt zur Vermeidung von Bezugsfällen nicht in Betracht.

 

Der Caritasverband wurde gebeten, die anteiligen Kosten der Gemeinschafträume als Grundlage für eine Förderung zu ermitteln. Diese Zahlen liegen mittlerweile vor:

 

Das Gesamtprojekt wird mit Kosten nach der DIN 276 in Höhe von 2.096.000,-- Euro angesetzt. Ohne Aufzug liegen die Gesamtkosten bei 2.058.000,-- Euro.

Verteilt auf eine Gesamtwohnfläche von 749 m² ergibt dies einen m² - Preis von 2.745,13 Euro.

 

 

 

 

 

Für die Gemeinschaftsräume, die evtl. für eine Förderung in Frage kommen, ergibt sich eine Gesamtfläche von 58,10 m². Sie setzt sich zusammen aus dem Gemeinschaftsraum mit 25,14 m², Flur/Garderobe mit 3,98 m², WC mit 6,27 m², Büro mit 14,59 m² und Terrasse mit 8,12 m².

Die Gesamtnutzfläche der Gemeinschaftsräume i. H. v. 58,10 m² multipliziert mit 2.745,13 m² ergibt einen Investitionskostenanteil von 159.492,05 Euro.

 

Nach den bisherigen Regelungen wurde den kirchlichen und karitativen Einrichtungen eine Förderung von 10 % der Investitionskosten gewährt wenn das Projekt auch für die Öffentlichkeit und die Bürgerschaft nutzbar ist und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient.

 

Aus der o. g. Nutzung und den Zielen des Projektes kann entnommen werden, dass die Einrichtung vorwiegend der Verbesserung des Zusammenlebens und der Bedingungen für ältere und behinderte Menschen dient. Die Versorgung und Betreuung der künftigen Bewohner sowie weiterer Betroffener auch außerhalb der Einrichtung wird durch dieses Projekt verbessert. Außerdem können sich ratsuchende Bürger stets an die Einrichtung wenden. Damit dient die Einrichtung auch in weiten Teilen der Öffentlichkeit und den Bürgern der Stadt Lauf.

Ebenso entspricht dies den Stadtentwicklungszielen der „sozialen Stadt“

 

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Höhe von 10 % des Investitionskostenanteils sind damit erfüllt.

Bei einer Förderung von 10 % ergibt sich eine Summe von 15.949,21 Euro mit der der städtische Haushalt belastet wird.

Bei einer Förderzusage können die notwendigen Mittel aus der Haushaltsstelle 1.5500.9880 anteilig finanziert werden. Die Mittel sind im Nachtragshaushalt entsprechend umzuschichten.

 

Die Zuwendung sollte zweckgebunden für die Dauer der Nutzung der Gemeinschaftsräume als Beratungs- und Büroeinrichtung für 15 Jahre gewährt werden. Bei einer vorzeitigen Aufgabe der Nutzung und Vermietung oder Verkauf der Räume als Wohnung ist die Zuwendung anteilmäßig zurückzuzahlen.