Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen in Lauf-Vogelhof
Vorlage
FB 4/006/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die nachfolgend im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a. d. Pegnitz eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG  ganz oder teilweise einzuziehen da jegliche Verkehrsbedeutung verloren ging bzw. Teilstücke davon im Rahmen der Neugestaltung des Baugebiets verlegt wurden.

 

Nr. 52 „Habichtweg“

 

FlNr. 83, 83/16, 83/17 Gemarkung Veldershof teilweise auf einer Länge von ca. 0,133 Km

 

Nr. 53 „Falkenweg“

 

FlNr. 93/32 und 93/38 Gemarkung Veldershof insgesamt mit einer Länge von 0,240 Km

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist die Absicht der Einziehung 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben.

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass einige öffentliche Feld- und Waldwege  in Lauf-Vogelhof in Teilbereichen nicht mehr vorhanden sind und weitere Teilstücke davon im Rahmen der Neugestaltung des Baugebietes verlegt bzw. neu erstellt wurden. Diejenigen Teilstücke, die nicht mehr existieren, haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und sind deshalb einzuziehen.

Für die neu erstellten Wegflächen ist nach deren Verschmelzung und Eintragung in das Grundbuch eine Widmung als Ortsstraße vorgesehen.

 

Folgende im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a.d. Pegnitz eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege sind deshalb auf die ganze Länge bzw. in Teilbereichen einzuziehen:

 

Nr. 52 „Habichtweg“

 

FlNr. 83, 83/16, 83/17 Gemarkung Veldershof teilweise auf einer Länge von ca. 0,133 Km

 

Nr. 53 „Falkenweg“

 

FlNr. 93/32 und 93/38 Gemarkung Veldershof insgesamt mit einer Länge von 0,240 Km.