Betreff
Erlass einer Sperrzeitverordnung für die Dauer des Altstadtfestes
Vorlage
FB 3/003/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Für das Altstadtfest 2011 wird eine Verordnung über die Sperrzeit wie folgt erlassen:

 

 

 

„Verordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die Sperrzeit für Gaststätten während des Altstadtfestes

(AltstadtfestsperrzeitVO)

 

vom Datum der Ausfertigung

 

 

 

Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Gaststättengesetzes vom 20. November 1998 (BGBl I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. September 2007 (BGBl I S. 2246), in Verbindung mit § 10 und § 1 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastV - ) vom 22. Juli 1986 (GVBl. S. 295), zuletzt geändert durch § 4 der Verordnung vom 09. Februar 2010 (GVBl. S. 103) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende Verordnung:

 

 

 

§ 1 Festsetzung der Sperrzeit

 

Für die Dauer des Altstadtfestes wird für die im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz vorhandenen Gaststättenbetriebe der Beginn der Sperrzeit einheitlich auf 02:00 / 03:00 Uhr vorverlegt.

 

 

 

§ 2 Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 4 des Gaststättengesetzes handelt ordnungswidrig, wer

 

  1. vorsätzlich oder fahrlässig als Inhaber einer Schank- oder Speisewirtschaft duldet, dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit in den Betriebsräumen verweilt,

 

  1. als Gast in den Räumen einer Schank- oder Speisewirtschaft über den Beginn der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl der Gewerbetreibende, ein in seinem Betrieb Beschäftigter oder ein Beauftragter der zuständigen Behörde ihn ausdrücklich aufgefordert hat, sich zu entfernen.

 

(2) Nach § 28 Abs. 3 des Gaststättengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

 

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am 25.06.2011 in Kraft. Sie gilt bis zum 27.06.2011.“

 

 

 

 

Bereits im letzten Jahr wurde für das Altstadtfest die Verlängerung einer Sperrzeit vorgeschlagen, welche jedoch mehrheitlich nicht befürwortet wurde.

 

In einer Nachbesprechung zum Altstadtfest 2010 hat der damalige Veranstalter – die FFW Schönberg – nochmals eindringlich angeraten, eine solche Sperrzeitverlängerung zu erlassen. Der hohe Besucherverkehr aus den Gaststätten macht eine Reinigung des Marktplatzes in den Nachtstunden nahezu unmöglich. Bis in die frühen Morgenstunden wird immer wieder Müll verteilt oder bereits gesammelter Müll wieder ausgeleert.

 

Weiterhin sind sowohl an den Veranstalter, als auch an die Verwaltung im vergangenen Jahr Beschwerden herangetragen worden, da massive Lärmbelästigungen von Gaststätten ausgegangen sind.

 

In einer Vorbesprechung zum Altstadtfest 2011 hatten sich Verwaltung, Polizei und auch Veranstalter geeinigt, den Erlass einer Sperrzeitverlängerung wieder den zuständigen Gremien vorzulegen. Der diesjährige Veranstalter hat dies ausdrücklich begrüßt und will selbst noch einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag wird nachgereicht.

 

Der Veranstalter des Altstadtfestes 2011 ist ebenfalls der Meinung, dass eine Reinigung des Veranstaltungsgeländes und eine Durchführung der Nachtwache mit den derzeitigen Sperrzeitregelungen nicht ordnungsgemäß durchführbar sind.

 

Weiterhin sind auch die im vergangenen Jahr angesprochenen und von der Polizei Lauf auch in diesem Jahr wieder vorgetragenen Argumente zu berücksichtigen. Diese werden weiterhin unverändert aufrecht erhalten.

 

Demnach ist nach Fachmeinung der Polizei ab ca. 02:00 Uhr / 02:30 Uhr ein deutliche Steigerung von Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, zu verzeichnen. Diese Straftaten ragen dabei in der Gewaltintensität deutlich heraus.

 

Sowohl Verwaltung, Polizei und Veranstalter würden aus den dargestellten Gründen den Erlass einer Sperrzeitverlängerung als weiteren Teil des Sicherheitskonzeptes begrüßen.