Betreff
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Heroldsberg/Günthersbühl (Mühlweg) durch die Bayerischen Staatsforsten/Forstbetrieb Nürnberg (BAS vom 14.09.2010 und 16.11.2010)
Vorlage
FB 5/012/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Einem abschnittsweisen Rückbau der Asphaltierung und einem nachfolgenden Einbau einer wassergebundenen Schotterdecke wird nicht zugestimmt. Die Bayerischen Staatsforsten werden gebeten, den bisherigen Ausbauzustand mit einer Asphaltdecke zu belassen. Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Lauf in diesem Fall als eine der nutznießenden Gemeinden an den entstehenden Sanierungskosten anteilig zu beteiligen hat.

 

Der „ Mühlweg“, der die Gemeinden Markt Heroldsberg, Günthersbühl (Stadt Lauf a.d.Pegnitz) und Behringersdorf (Gemeinde Schwaig) miteinander verbindet, ist nach allgemeiner Auffassung als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Die Straße verläuft fast vollständig auf gemeindefreiem Gebiet und befindet sich überwiegend im Eigentum und somit in der Unterhaltslast der Bayerischen Staatsforsten/Forstbetrieb Nürnberg (= Freistaat Bayern).

 

In einzelnen Abschnitten ist diese Straße in einem baulich so schlechten Zustand, dass der für den Unterhalt zuständige Forstbetrieb Bayerische Staatsforsten diese Bereiche kurzfristig sanieren lassen will.

 

Der Bauausschuss der Stadt Lauf hat im vergangenen Jahr über die Maßnahme beraten Eine Entscheidung über die Art der Sanierung konnte jedoch nicht getroffen werden. Vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst in Erfahrung zu bringen, wann und wie die Widmung des Heroldsberger Mühlwegs erfolgte und welche Behörde(n) daran beteiligt waren.

Weder in den Bestandsverzeichnissen des Forstbetriebs Nürnberg, des Markts Heroldsberg oder der Stadt Lauf noch des Landkreises Nürnberger Land waren für den außermärkischen Bereich der GVS hierzu Unterlagen vorhanden. Auch in den Laufer und Heroldsberger Archiven liegen nur Akten zu den Abschnitten des Mühlwegs auf dem Gebiet der jeweiligen Kommunen vor, die aus den Jahren 1960 bis 1967 stammen.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat daher das Landratsamt Erlangen-Höchstadt um Amtshilfe gebeten. Leider ließen sich auch im Bestandsverzeichnis des Landkreises Erlangen-Höchstadt die gewünschten Angaben zum Zeitpunkt und zur Art der Widmung der GVS nicht finden. Der Stadt Lauf wurde vielmehr empfohlen, sich an die Bayerischen Staatsforsten oder an das Staatsarchiv zu wenden.

 

Mit Schreiben vom 21.02.2011 hat das Staatsarchiv leider mitgeteilt, dass eine „Durchsicht der in Frage kommenden Fundbücher keine Hinweise auf die Widmung gebracht hat“.

 

In der Bauausschusssitzung vom 16.11.2010 war über die nachfolgend nochmals dargestellte Ausgangssituation zu beraten:

 

  1. Die OV Heroldsberg-Günthersbühl steht in der Unterhaltslast des Bayerischen Staatsforstes.
  2. Die OV wird überwiegend durch die benachbarten Gemeinden genutzt. Der Staatsforst hat daher einen Ausgleichsanspruch gegenüber den Gemeinden.
  3. Das Verkehrsbedürfnis ist mit einem DTV von 543 durchfahrenden Fahrzeugen nicht unerheblich.

 

Aus Sicht des Bauamts ergaben sich je nach Einschätzung der Erforderlichkeit folgende zwei Alternativen:

 

Alternative 1:

Ein Rückbau der Asphaltschicht mit anschließender Schotterung ist durchaus auch denkbar. Aus technischer Sicht und vor allem aus den genannten Gründen der Verkehrssicherheit ist es allerdings nach Auffassung der Verwaltung dann notwendig, dass die Widmung des Heroldsberger Mühlwegs als Gemeindeverbindungsstraße geändert und der Mühlweg zum Forstweg zurückgestuft wird. Dazu müsste man die Meinung vertreten, dass die Ortsverbindungsstraße auf Grund der vorhandenen höher qualifizierten Ersatzrouten nicht unbedingt erforderlich ist. Die Straße würde dann für den öffentlichen Kfz-Verkehr gesperrt werden und die Gemeinden wären von allen zukünftigen Unterhaltslasten freigestellt.

 

Vorteile:

-          Nach den bisherigen Äußerungen des Forstbetriebs entstehen den beteiligten Gemeinden keine Kosten bei der aktuellen Sanierung.

-          Die Unterhaltslast liegt weiterhin beim Forstbetrieb. Es besteht jedoch kein Ausgleichsanspruch gegenüber den beteiligten Gemeinden.

-          Auch in Zukunft fallen keine Kosten für die Stadt Lauf mehr an.

-          Der nunmehr als Forstweg gewidmete Weg könnte sicher und gefahrlos von den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern benutzt werden.

 

Nachteile:

-          Nach der Sperrung der OV für den Kfz-Verkehr müssen die derzeitigen Nutzer längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen

-          Es ist nicht auszuschließen, dass ein beträchtlicher Teil der Verkehrsteilnehmer auf die OV Kleingeschaidt – Tauchersreuth – LAU 16 ausweicht. In Tauchersreuth wird bereits jetzt darüber geklagt, dass die Verkehrsbelastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu hoch sein sollen.

-          Zur Sperrung ist ein förmliches Verfahren zur Umwidmung der Ortsverbindungsstraße notwendig.

 

Alternative 2:

Wenn die Ortsverbindungsstraße weiterhin als erforderlich betrachtet wird, auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Alternativstrecken, müsste die Straße bei dieser Verkehrsbelastung weiterhin in einem asphaltierten Zustand belassen werden. Ein Rückbau der Asphaltdecke mit anschließender Schotterung kann auch technischer Sicht und aus Sicht der öffentlichen Sicherheit aus den genannten Gründen aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet werden.

 

Vorteile:

-          Die vorhandene Verkehrsverbindung wird aufrecht erhalten und kann im bisherigen Umfang sicher genutzt werden.

-          längere Alternativrouten müssen nicht in Anspruch genommen werden. Es entstehen somit keine zusätzlichen CO2 Belastungen und keine längeren Fahrtzeiten.

 

Nachteile:

-          Die zum Unterhalt nötigen Aufwendungen können vom Staatsforst an die benachbarten Gemeinden weitergegeben werden.

-          Je nach Kostenverteilungsschlüssel schwankt der Anteil der Stadt Lauf zwischen 60.000 € und 85.000 € für den aktuell zur Sanierung anstehenden Abschnitt der OV.

-          In Zukunft werden bei den langfristig erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Fahrbahnbelag und an dem vorhandenen Brückenbauwerk weitere Kosten auf die Stadt Lauf und die anderen Beteiligten zukommen.

Um die jeweiligen Kostenanteile der Beteiligten zu ermitteln sind zeit- und geldaufwändige Verkehrsbefragungen und Verhandlungen erforderlich.

 

Nach Abwägung der beschriebenen Vor- und Nachteile ist nach Auffassung der Verwaltung von einem „Rückbau“ des Heroldsberger Mühlwegs, verbunden mit einer Rückstufung zum Forstweg aufgrund der nicht unerheblichen Verkehrsbedeutung , abzuraten.

 

Der auf der Gemeindeverbindungsstraße vorhandene Verkehr müsste auf das benachbarte Straßennetz ausweichen, was u.a. in Tauchersreuth zu einer höheren Verkehrsbelastung führen würde.

 

Nach ihrer Sanierung kann die Gemeindeverbindungsstraße im bisherigen Umfang von allen Verkehrsteilnehmern, d.h. auch von Radfahrern und Fußgängern, sicher genutzt werden. Gefährdungen durch Steinschlag oder Staubbeeinträchtigungen sind ausgeschlossen.

 

Zur Finanzierung des Anteils der Stadt Lauf sind 70.000 € in den Haushalt 2012 eingestellt worden.