Beschlussvorschlag:
a) Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt
von den Abschlussergebnissen des Haushaltsjahres 2009 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung)
und der J.F.Barth´schen Stiftung Kenntnis.
b) Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die in der Anlage
1 aufgelisteten genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2009 werden genehmigt. Die Zusammenstellung der
Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
a) Das Haushaltsjahr
2009 wurde mit der Erstellung der Jahresrechnung abgeschlossen. Die
Haushaltsrechnung der Stadt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 53.091.472
Euro und einem Sollüberschuss in Höhe von 557.061 Euro ab. Die geplante
Entnahme in Höhe von 719.574 Euro aus der Rücklage, die im Stammhaushalt 2009
bzw. im Nachtragshaushalt 2009 vorgesehen war, reduziert sich um den
Sollüberschuss, so dass im Haushaltsjahr 2009 nur ein Betrag in Höhe von
162.513 Euro entnommen werden muss.
Nachdem im
Haushaltsjahr 2008 keine Kredite aufgenommen wurden, wurde die
Kreditermächtigung in Höhe von 660.000 Euro als Haushaltseinnahmerest ins Jahr
2009 übertragen. Im Haushalt 2009 wurden Kredite in Höhe von 670.000 Euro eingeplant, so dass im Haushaltsjahr
2009 Kredite in Höhe von 1.330.000 Euro aufgenommen wurden. An Tilgungen wurden
667.196 Euro geleistet. Der Schuldenstand zum 31.12.2009 beläuft sich somit auf
11,81 Mio. Euro oder 451 Euro je Einwohner. Im Vergleich dazu wies die
Pro-Kopf-Verschuldung vergleichbarer Gemeinden am 31.12.2008 einen Betrag von
durchschnittlich 669 Euro auf. Neuere Vergleichszahlen liegen noch nicht vor.
Durch
die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 162.513 vermindert sich der
Rücklagenbestand zum 31.12.2009 auf 3.488.662 Euro. Zu beachten ist jedoch,
dass zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes 2010 im Haushaltsplan 2010 eine
Rücklagenentnahme von 1.711.587 Euro vorgesehen ist, so dass der “echte“
Rücklagenbestand tatsächlich nur 1.777.075 Euro beträgt. “Freie“ (verwendbare)
Rücklagemittel sind damit in Höhe von rund 1,33 Mio. Euro vorhanden, da der aus
Liquiditätsgründen gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklagensockel nur rund
446.000 Euro beträgt.
Die
Haushaltsrechnung 2009 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige
Stiftung - Grundvermögen) schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 48.802 Euro
ab. Der Haushaltsausgleich wurde durch einen Zuschuss der Stadt in Höhe von
9.993 Euro (Haushaltsansatz: 28.050 Euro) erreicht.
Die Haushaltsrechnung 2009 der J.F.Barth´schen Stiftung schließt in Einnahmen
und Ausgaben mit 1.060 Euro ab. Der allgemeinen Rücklage wurden 269 Euro
zugeführt und 530 Euro entnommen. Sie weist zum Ende des Haushaltsjahres 2009
einen Stand von 55.329 Euro aus.
b) In
der beiliegenden Zusammenstellung sind die genehmigungspflichtigen
Haushaltsüberschreitungen 2009 des Haushaltsjahres 2009 der Stadt aufgelistet
und entsprechend begründet. Die Haushaltsüberschreitungen waren nach Auffassung
der Verwaltung notwendig und sachlich unabweisbar. Das Ergebnis des
Jahresabschlusses zeigt, dass ihre Deckung ohne Gefährdung des Haushaltsausgleiches
möglich war. Die vom Stadtrat bzw. seinen Ausschüssen bereits genehmigten
Haushaltsüberschreitungen wurden nicht mehr in die beigefügte Zusammenstellung
aufgenommen.
In den Haushalten der J.F.Barth´schen Stiftung und der Glockengießer-Spitalstiftung
St.Leonhard (übrige Stiftung) sind im Haushaltsjahr 2009 keine
genehmigungspflichtigen Überschreitungen angefallen.