-Erhöhung der Nachtragssumme;
-Beauftragung Nachtrag Sanierung Fahrbahn Busbahnhof
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
1.) Die zusätzlich notwendigen Leistungen für die Sanierung der Busfahrbahn am Bahnhof Lauf links werden auf Grundlage des Nachtragsangebots 03 vom 14.02.2023 in Höhe von ca. 52.000 € an die Fa. Engelhard Sulzbacher Straße 125, 92224 Amberg beauftragt.
2.) Die frei zu vergebende Nachtragssumme wird auf 140.000 € erhöht.
Im Zuge der Planung für die Sanierung der Eckertstraße und
des barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle Lauf links wurde ein
Bodengutachten erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde für die
Verkehrsfläche der Bushaltestelle eine reine Deckensanierung der Fahrbahndecke
vorgesehen.
Bei den Arbeiten vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass, abweichend vom
Gutachten, der Fahrbahnaufbau nicht einheitlich über die gesamte Fläche ist.
In Teilbereichen beträgt die vorhanden Asphaltschicht lediglich 4-5 cm.
Bei einer Ausführung wie vorgesehen, wären erneute Schäden an der Fahrbahn in
näherer Zukunft zu erwarten. Gemäß Maßnahmenbeschluss vom 03.03.2022 wurden
850.000 € für die Sanierung der Eckertstraße und 330.000 € für den
barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zur Verfügung gestellt. Nach aktueller
Auftragslage (Hauptauftrag inkl. bereits beauftragte Nachträge) sind für die
Stadt Lauf Gesamtkosten von ca. 750.000 € zu erwarten. Die Mittel stehen
demnach in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Gemäß Geschäftsordnung (GeschO) vom 13.02.2022 (§12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 40.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Für die anstehende Vergabe bedeutet dies, dass jeder
Nachtrag ab einem Gesamtwert von 40.000 € im Bau- und Umweltausschuss beraten
werden muss. Gerade bei umfangreichen Baumaßnahmen können zusätzlich notwendige
Leistungen deutlich höher ausfallen.
Des Weiteren werden die Nachtragsangebote häufig sehr kurzfristig gestellt und
fordern eine schnelle Entscheidung. Eine Behandlung der entsprechenden
Nachtragsangebote im BUAS oder StR kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer
Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und
kostenpflichtigen Folgen führen.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs im Einzelfall
um Erhöhung der ursprünglichen Gesamtauftragssumme von rd. 950.000 € brutto
laut des unter §12 Abs. 2, Nr.2, Buchstabe e) GeschO genannten Rahmens auf die
Nachtragsumme von 140.000 €. In der Auftragssumme sind auch Leistungen der StWL
zur Weiterverrechnung enthalten.