Betreff
Sanierung Eckertstraße
-Erhöhung der Nachtragssumme;
-Beauftragung Nachtrag Sanierung Fahrbahn Busbahnhof
Vorlage
FB 5/248/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

 

1.)    Die zusätzlich notwendigen Leistungen für die Sanierung der Busfahrbahn am Bahnhof Lauf links werden auf Grundlage des Nachtragsangebots 03 vom 14.02.2023 in Höhe von ca. 52.000 € an die Fa. Engelhard Sulzbacher Straße 125, 92224 Amberg beauftragt.

 

2.)    Die frei zu vergebende Nachtragssumme wird auf 140.000 € erhöht.

 

Im Zuge der Planung für die Sanierung der Eckertstraße und des barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle Lauf links wurde ein Bodengutachten erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde für die Verkehrsfläche der Bushaltestelle eine reine Deckensanierung der Fahrbahndecke vorgesehen.
Bei den Arbeiten vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass, abweichend vom Gutachten, der Fahrbahnaufbau nicht einheitlich über die gesamte Fläche ist.
In Teilbereichen beträgt die vorhanden Asphaltschicht lediglich 4-5 cm.
Bei einer Ausführung wie vorgesehen, wären erneute Schäden an der Fahrbahn in näherer Zukunft zu erwarten. Gemäß Maßnahmenbeschluss vom 03.03.2022 wurden 850.000 € für die Sanierung der Eckertstraße und 330.000 € für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zur Verfügung gestellt. Nach aktueller Auftragslage (Hauptauftrag inkl. bereits beauftragte Nachträge) sind für die Stadt Lauf Gesamtkosten von ca. 750.000 € zu erwarten. Die Mittel stehen demnach in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Gemäß Geschäftsordnung (GeschO) vom 13.02.2022 (§12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 40.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Für die anstehende Vergabe bedeutet dies, dass jeder Nachtrag ab einem Gesamtwert von 40.000 € im Bau- und Umweltausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Baumaßnahmen können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen.
Des Weiteren werden die Nachtragsangebote häufig sehr kurzfristig gestellt und fordern eine schnelle Entscheidung. Eine Behandlung der entsprechenden Nachtragsangebote im BUAS oder StR kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs im Einzelfall um Erhöhung der ursprünglichen Gesamtauftragssumme von rd. 950.000 € brutto laut des unter §12 Abs. 2, Nr.2, Buchstabe e) GeschO genannten Rahmens auf die Nachtragsumme von 140.000 €. In der Auftragssumme sind auch Leistungen der StWL zur Weiterverrechnung enthalten.