Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt folgende Haushaltssatzungen 2023:

 

a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

aa) Dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2023 einschl. Stellenplan in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

ab) Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für die Jahre 2022 bis 2026 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Finanzplanung schließt in den Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

 

2022 mit   78.949.262 EUR

2023 mit   89.512.675 EUR

2024 mit   83.807.834 EUR

2025 mit   84.751.203 EUR

2026 mit   84.665.719 EUR

ab.

 

b) Abwasserbetrieb

 

ba) Dem Wirtschaftsplan 2023 des Abwasserbetriebes der Stadt Lauf a.d. Pegnitz mitsamt Anlagen in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Erträge und Aufwendungen sind in der städtischen Haushaltssatzung 2023 eingestellt.

 

bb) Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms des Abwasserbetriebes für die Jahre 2022 bis 2026 in der beratenen Fassung wird zugestimmt.

Die Finanzplanung schließt damit in Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

 

2022 mit 4.857.968 EUR

2023 mit 5.940.500 EUR

2024 mit 4.700.500 EUR

2025 mit 4.517.500 EUR

2026 mit 1.806.000 EUR

ab.

 

c) Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung

 

ca) Dem Haushaltsplan 2023 der Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2023 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

cb) Der mittelfristigen Finanzplanung einschließlich des Investitionsprogramms der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung für die Jahre 2022 bis 2026 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Finanzplanung schließt in den Einnahmen und Ausgaben in den Jahren

 

2022 mit   109.803 EUR

2023 mit   564.328 EUR

2024 mit   219.203 EUR

2025 mit   219.304 EUR

2026 mit   219.408 EUR

ab.

 

d) J.F. Barth’sche Stiftung

 

Dem Haushaltsplan 2023 der J.F.Barth’schen Stiftung in den Festsetzungen der Haushaltssatzung 2023 in der beratenen Fassung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Haushalte wurden in der Stadtratssitzung am 30.03.2023 beraten und einstimmig dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Das Haushaltsvolumen für das Haushaltsjahr 2023 beträgt 68.522.959 EUR im Verwaltungshaushalt und 20.989.716 EUR im Vermögenshaushalt. Die Haushaltssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

b) Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Für den als Optimierten Regiebetrieb geführten Abwasserbetrieb der Stadt liegt der Wirtschaftsplan mit allen Anlagen für das Jahr 2023 bei.

 

In der städtischen Haushaltssatzung sind die maßgeblichen Beträge mit ausgewiesen.

 

c) Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung

 

Alle erforderlichen Unterlagen werden in Session bereitgestellt. Die Spitalstiftung schließt im

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 112.714 EUR und im

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 451.614 EUR ab. Die Zuführung

vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt nach diesem Planungsstand 61.614

EUR, die Zuführung zur Rücklage beträgt 2.864 EUR.

 

 

d) J.F. Barth'sche Stiftung

 

Mit Bescheid der Regierung Mittelfranken vom 10.08.2022 wurde dem Antrag der

Stiftungsverwaltung entsprochen und der Aufhebung der Johann Friedrich Barth'schen

Stiftung zugestimmt. Das nach Aufhebung der Stiftung noch vorhandene Vermögen der

Johann Friedrich Barth'schen Stiftung ist antragsgemäß an die aufnehmende Eckert'sche

Kindergartenstiftung in Lauf a. d. Pegnitz als weiteres Grundstockvermögen zu übertragen.

Das Sperrjahr beginnt zum 11.10.2022 mit erfolgter amtlicher Bekanntmachung der

Auflösung der Stiftung. Die Übertragung des verbleibenden Vermögens wird daher

frühestens zum 12.10.2023 erfolgen.

Der Haushalt 2023 bildet die Auflösung der Stiftung und die Übertragung des verbleibenden

Vermögens an die Eckert'sche Kindergartenstiftung in Lauf a. d. Pegnitz ab. Die Stiftung

schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 60 EUR und im

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 55.650 EUR ab. Der

Verwaltungshaushalt wird durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 60 EUR, der

Vermögenshaushalt durch eine Rücklagenentnahme i.H.v. 55.650 EUR finanziert.