Betreff
Gemeinde Leinburg - Einbeziehungssatzung "Oberhaidelbach - Heuweg II" Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 Satz 5 bzw. § 13 BauGB
Vorlage
FB 5/240/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.       Die Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung „Oberhaidelbach-Heuweg II“ wird zur Kenntnis genommen.

2.       Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Anlagen in Session:

Begründung Einbeziehungssatzung „Oberhaidelbach-Heuweg II“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Leinburg hat in seiner Sitzung am 30.01.2023 die Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Heuweg II“ in der Gemarkung Oberhaidelbach beschlossen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Leinburg im Landkreis Nürnberger Land am Heuweg am nördlichen Ortsrand des Gemeindeteils Oberhaidelbach. Es umfasst Teile des Flurstücks 140 Gemarkung Oberhaidelbach und hat eine Größe von ca. 0,13 ha. Der Geltungsbereich ist relativ eben. Es ist teils bebaut und befestigt, teils als Grünland intensiv genutzt.

 

Durch diese Satzung soll auf dem Grundstück Flur-Nr. 140 Tfl. der Gemarkung Oberhaidelbach verbindliches Baurecht für die ortsansässige Bevölkerung geschaffen werden. Der Umfang der Einbeziehungsfläche entspricht einer organischen Entwicklung.

 

 

Lage des Planungsgebietes

Geltungsbereich

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung der Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.“