Betreff
Beratung der Haushalte 2023
a) Stadt Lauf a.d. Pegnitz
b) Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d. Pegnitz/Wirtschaftsplan
c) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung-
d) J.F.Barth'sche Stiftung
Vorlage
FB 2/142/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Haushalte der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung- und der J.F. Barth'schen Stiftung, sowie der Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der beratenen Fassung sind dem Stadtrat am 27.04.2023 zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.

 

a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Ein erster Haushaltsentwurf wurde am 16.03.2023 an alle Stadträte versandt. Am 20.03.2023 fand hierzu ein Arbeitskreis mit Vertretern der Fraktionen statt.

Zum damaligen Entwurfsstand haben sich einige Änderungen/Anpassungen ergeben, z.B. mussten noch Mittel für die überörtliche Rechnungsprüfung eingeplant werden. Ein neuer Haushaltsentwurf mit einer Übersicht über die Änderungen und aller erforderlichen Anlagen wird in Session bereitgestellt.

 

b) Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebs der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Für den als Optimierten Regiebetrieb geführten Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d.Peg. liegt der Wirtschaftsplan im Entwurfsstand mit allen Anlagen für das Jahr 2023 bei.

 

c) Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard -übrige Stiftung-

 

Alle erforderlichen Unterlagen werden in Session bereitgestellt. Die Spitalstiftung schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 112.714 EUR und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 428.750 EUR ab. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt nach diesem Planungsstand 61.614 EUR, der Vermögenshaushalt wird durch eine Rücklagenentnahme i.H.v. 67.136 EUR finanziert.

 

d) J.F.Barth'sche Stiftung

 

Mit Bescheid der Regierung Mittelfranken vom 10.08.2022 wurde dem Antrag der Stiftungsverwaltung entsprochen und der Aufhebung der Johann Friedrich Barth'schen Stiftung zugestimmt. Das nach Aufhebung der Stiftung noch vorhandene Vermögen der Johann Friedrich Barth'schen Stiftung ist antragsgemäß an die aufnehmende Eckert'sche Kindergartenstiftung in Lauf a. d. Pegnitz als weiteres Grundstockvermögen zu übertragen.

 

Das Sperrjahr beginnt zum 11.10.2022 mit erfolgter amtlicher Bekanntmachung der Auflösung der Stiftung. Die Übertragung des verbleibenden Vermögens wird daher frühestens zum 12.10.2023 erfolgen.

 

Der Haushalt 2023 bildet die Auflösung der Stiftung und die Übertragung des verbleibenden Vermögens an die Eckert'sche Kindergartenstiftung in Lauf a. d. Pegnitz ab. Die Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 60 EUR und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben i.H.v. 55.650 EUR ab. Der Verwaltungshaushalt wird durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt i.H.v. 60 EUR, der Vermögenshaushalt durch eine Rücklagenentnahme i.H.v. 55.650 EUR finanziert.