Betreff
Antrag des THW Lauf - Nürnberger Land auf Zuschuss Einsatzfahrzeug
Vorlage
FB 3/056/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a)        Der Antrag des THW-Ortsverband Lauf, auf Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für ein Einsatzfahrzeug wird abgelehnt.

 

b)        Der THW-Ortsverband Lauf erhält einen antragsgemäßen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für ein Einsatzfahrzeug. Die erforderlichen Mittel sind außerplanmäßig in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

 

 

Mit Schreiben vom 15.03.2023 beantragt der THW-Ortsverband Lauf einen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für ein Einsatzfahrzeug. Aufgrund des zeitlichen Eingangs nach der Ladungsfrist für den zuständigen Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses am 23.03.2023 und aufgrund des Wegfalls des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses im April 2023, wird der Antrag ohne Vorberatung in die aktuelle Sitzung des Stadtrates zur Entscheidung eingebracht. Auch, um keinen zeitlichen Verzug entstehen zu lassen.

 

Bei dem Einsatzfahrzeug handelt es sich um ein UTV (Utility Vehicle). Dieses wurde bereits beschafft sowie seitens THW eingesetzt.

 

Der THW-Ortsverband Lauf (OV-Lauf) ist eine örtliche Organisationseinheit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Das THW selbst stellt die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums des Inneren für Bau und für Heimat dar.

 

Die übliche Finanzierung eines OV besteht aus:

 

·           Grundfinanzierung aus dem Bundeshaushalt

 

·           Zusatzfinanzierung durch THW-Helfervereinigungen (z. B. Fördervereine) und Stiftung Technisches Hilfswerk

 

·           Zusatzfinanzierung für Ausstattung auf der Basis von Vereinbarungen über die örtliche Gefahrenabwehr mit Kommunen, Kreisen oder dem Land z. B. für Stromerzeugung, Ölabwehr, Höhenrettung, Fahrzeugausstattung…

 

Die finanzielle Bezuschussung des örtlichen Fördervereins des THW ist gem. B VII der Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der Fassung vom 15.12.2015 ausgeschlossen. Somit käme ein Zuschuss nur aufgrund der Basis einer o. g. Einzelvereinbarung über die örtliche Gefahrenabwehr in Frage.

 

Trotz der Berücksichtigung und Anerkennung der Leistung und Unterstützung des THW-Ortsverbandes hinsichtlich der örtlichen Gefahrenabwehr, muss die Verwaltung auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sowie der damit verbundenen Tatsache, dass u. a. im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgabe betreffend des Feuerwehrwesens bereits Einsparungen vorgenommen und Investitionen verschoben werden mussten, hinweisen.

 

Dahingehend kann die Verwaltung im Rahmen der Abwägung keinen positiven Beschluss empfehlen und stellt dem Stadtrat die Entscheidung frei, ob ein antragsgemäßer Zuschuss erteilt oder versagt werden soll.

Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushalt 2023 des betreffenden Fachbereichs eingeplant und müssten zusätzlich eingestellt werden.