Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
a) Der Antrag des THW-Ortsverband Lauf, auf Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für ein Einsatzfahrzeug wird abgelehnt.
b) Der THW-Ortsverband Lauf erhält einen antragsgemäßen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für ein Einsatzfahrzeug. Die erforderlichen Mittel sind außerplanmäßig in den Haushalt 2023 einzustellen.
Mit Schreiben vom 15.03.2023 beantragt der THW-Ortsverband Lauf einen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für ein Einsatzfahrzeug. Aufgrund des zeitlichen Eingangs nach der Ladungsfrist für den zuständigen Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses am 23.03.2023 und aufgrund des Wegfalls des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses im April 2023, wird der Antrag ohne Vorberatung in die aktuelle Sitzung des Stadtrates zur Entscheidung eingebracht. Auch, um keinen zeitlichen Verzug entstehen zu lassen.
Bei dem Einsatzfahrzeug handelt es sich um ein UTV (Utility Vehicle). Dieses wurde bereits beschafft sowie seitens THW eingesetzt.
Der THW-Ortsverband Lauf (OV-Lauf) ist eine örtliche Organisationseinheit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Das THW selbst stellt die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums des Inneren für Bau und für Heimat dar.
Die übliche Finanzierung eines OV besteht aus:
·
Grundfinanzierung
aus dem Bundeshaushalt
·
Zusatzfinanzierung
durch THW-Helfervereinigungen (z. B. Fördervereine) und Stiftung Technisches
Hilfswerk
·
Zusatzfinanzierung
für Ausstattung auf der Basis von Vereinbarungen über die örtliche
Gefahrenabwehr mit Kommunen, Kreisen oder dem Land z. B. für Stromerzeugung,
Ölabwehr, Höhenrettung, Fahrzeugausstattung…
Die
finanzielle Bezuschussung des örtlichen Fördervereins des THW ist gem. B VII
der Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in der
Fassung vom 15.12.2015 ausgeschlossen. Somit käme ein Zuschuss nur aufgrund der
Basis einer o. g. Einzelvereinbarung über die örtliche Gefahrenabwehr in Frage.
Trotz der
Berücksichtigung und Anerkennung der Leistung und Unterstützung des
THW-Ortsverbandes hinsichtlich der örtlichen Gefahrenabwehr, muss die
Verwaltung auf die angespannte Haushaltslage der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sowie
der damit verbundenen Tatsache, dass u. a. im Rahmen der kommunalen
Pflichtaufgabe betreffend des Feuerwehrwesens bereits Einsparungen vorgenommen
und Investitionen verschoben werden mussten, hinweisen.
Dahingehend
kann die Verwaltung im Rahmen der Abwägung keinen positiven Beschluss empfehlen
und stellt dem Stadtrat die Entscheidung frei, ob ein antragsgemäßer Zuschuss
erteilt oder versagt werden soll.
Die
erforderlichen Mittel sind nicht im Haushalt 2023 des betreffenden Fachbereichs
eingeplant und müssten zusätzlich eingestellt werden.