Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1) Die weitere Planung soll auf der Grundlage von Variante 3 (Fahrbahnbreite 6,50 m) mit Alternative H (Fahrbahnverschwenk mit beidseitigem Grün) weiter ausgearbeitet werden. Für die Gestaltung des Knotenpunktbereichs soll Variante C (Kreuzung mit südlicher Querungshilfe) weiterverfolgt werden.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung aus 1) der Öffentlichkeit und allen wichtigen Interessensvertretern vorzustellen.
3) Die Baukosten von aktuell ca. 3.694.000 € brutto sollen im Haushalt bereitgestellt werden.
Anlagen:
- Anlage 1: Kurzübersicht der Varianten
- Anlage 2: Kurzübersicht der Alternativen
- Anlage 3: Kurzübersicht der Knotenpunkt-Lösungen
- Anlage 4: Auszug aus der Niederschrift vom 06.12.2022
In Session eingestellt:
- Erläuterungsbericht von März 2023
- Lagepläne von März 2023
Die Altdorfer Straße ist eine von drei Haupteinfahrtsstraßen
ins Laufer Stadtgebiet.
Durch die Anbindung der Autobahn an diverse Gewerbe- und Industriegebiete sowie
ins Stadtzentrum stellt die Altdorfer Straße eine wichtige Zufahrtsstraße der
Stadt Lauf für den Kfz-Verkehr dar. Ebenfalls für den Radverkehr hat die
Altdorfer Straße eine wichtige Verbindungsfunktion u. a. nach Schönberg.
Die Altdorfer Straße befindet sich in einem schadhaften
Zustand. Im Rahmen eines Vollausbaus soll der Straßenraum unter aktuellen
städtebaulichen und verkehrlichen Gesichtspunkten umgestaltet werden.
Um allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, wird der Straßenzug neu aufgeteilt. Hierbei wird nach der städtebaulichen Bemessung vorgegangen, d.h. dass ein individueller Entwurf für den bestehenden Straßenraum „vom Rand aus“ (von außen nach innen) gemäß den geltenden Richtlinien erstellt wird, bei dem sämtliche Nutzungsansprüche des Straßenraums einbezogen werden. Daraus ergibt sich schlussendlich die Wahl und Kombination geeigneter Straßenraumelemente. Bei der Altdorfer Straße sind demnach ausreichend breite Gehwege, sichere und zügig befahrbare Radverkehrsanlagen und ausreichend dimensionierte Kfz-Fahrbahnen einzubinden. Darüber hinaus ist ebenfalls die städtebauliche Gestaltung eine wichtige Dimension, die einen sehr hohen Stellenwert erhalten soll. Demnach soll sich der Straßenzug gut in das Umfeld einbetten und mit ausreichend Grünflächen aufgewertet werden.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Ausbau/Neubau einer bestehenden Straße. Da sich diese zwischen zwei Grundstücksgrenzen befindet, sind die Möglichkeiten der Gestaltung und Entwicklung stark begrenzt.
Der Planstand vom 29.09.2022 wurde in der in der Bauausschusssitzung am 06.12.2022 vorgestellt und intensiv diskutiert. Dabei wurden mehrere Punkte (siehe Auszug aus der Niederschrift vom 06.12.2022, Anlage 4) vorgebracht, die anschließend von der Verwaltung näher betrachtet wurden und nun vorgestellt werden sollen. U.a. sollten weitere Arten der Radverkehrsführung betrachtet werden und der Fahrbahnquerschnitt im Hinblick auf die Verkehrsstärke und die Möglichkeit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überprüft werden. Hierzu wurde nun als dritte Variante ein Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m betrachtet und neben der Radverkehrsführung auf Radfahrstreifen eine Alternative mit Hochbordradwegen aufgenommen. Genaue Ausführungen zu allen eingebrachten Änderungen mit Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten und Alternativen lassen sich den Anlagen 1-3 entnehmen.
Darüber hinaus wurden die Polizei, die Verkehrsbehörde sowie der ADFC über die verschiedenen Varianten der Querschnittsaufteilung vorinformiert.
Im Zuge der Entwurfsplanung werden alle wichtigen Interessensvertreter und auch die Öffentlichkeit über die Planung informiert und beteiligt.
Aufgrund der in den beigefügten Anlagen beschriebenen Vor-
und Nachteile schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der Entwurfsplanung die
Variante 3 (Fahrbahnbreite 6,50 m) mit der Alternative H (Fahrbahnverschwenk
mit beidseitigem Grün) und die Knotenpunktlösung C (Kreuzung mit südlicher
Querungshilfe) weiter zu verfolgen.
Die aktualisierte Kostenbetrachtung vom März 2023 beläuft sich auf ca.
3.694.000 € brutto. Dieser Kostenbetrag ist nun inklusive Beleuchtung,
Nebenkosten und für den Ausführungszeitraum 2025/2026 indiziert.
Nach jetzigem Stand ist eine Förderung für die Umsetzung der Baumaßnahme in
Höhe von rund 60 % aus BayGVFG-Mitteln erfreulicherweise sehr wahrscheinlich.