Betreff
Haushalt 2023
a ) Auflösung von Haushaltsausgaberesten im Zuge der Jahresrechnung 2022
b) Haushalt 2023, allgemein
Vorlage
FB 2/141/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs- Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

a)       Im Rahmen der Jahresrechnung werden Haushaltsausgabereste i.H.v. 8.508.088,08 EUR und Haushaltseinnahmereste i.H.v. 1.974.150 EUR im Vermögenshaushalt in Abgang gebracht; auf eine Neubildung von Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt i.H.v. 4.808.786,70 EUR wird verzichtet .

 

Der Haushaltsrest i.H.v. 1.600.000 EUR von der Haushaltsstelle 1.8800.9510 wird übertragen und auf die Haushaltstelle 1.2141.9452 umgeschichtet.

 

b)      Die zum HH 2023 vorgelegten Einsparpotentiale sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen vor der Sommerpause 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, so dass sie spätestens für die Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt werden können.

 

 

Die Finanzplanung des Haushaltes 2022 sah ein Anwachsen des Schuldenstandes auf rd. 44 Mio. EUR vor. Dieses wurde von der Rechtsaufsicht sehr kritisch gesehen und eine Genehmigung weiterer Kreditaufnahmen, wenn überhaupt, nur unter Auflagen und Bedingungen in Aussicht gestellt.

 

Weiterhin wurde seitens der Rechtsaufsicht gefordert, künftig die Haushalte vor Beschlussfassung mit der Kommunalaufsicht und der staatl. Rechnungsprüfungsstelle abzustimmen.

 

Die Aufstellung des aktuellen Haushaltes gestaltete sich aufgrund verschiedener Faktoren, wie Energiepreiskrise, steigender Inflation und der aktuellen Tarifentwicklung sehr schwierig, so dass trotz steigender Steuereinnahmen letztlich nur ein Betrag knapp über der Mindestzuführung als Zuführungsbetrag ausgewiesen werden kann.

 

Die Fortführung der bisherigen Finanzplanung ist unter diesen Gesichtspunkten weder sinnvoll noch zu verantworten. Zielsetzung der Planung des Vermögenshaushaltes war somit die Finanzierung der begonnenen und rechtlich verpflichtenden Maßnahmen sowie der Maßnahmen, bei deren Nichtdurchführung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Alle anstehenden, zum Teil auch schon beschlossenen Maßnahmen wurden verwaltungsintern bewertet und priorisiert. So wurden bereits jetzt bekannte Projekte nicht im Finanzplanungszeitraum abgebildet. Teil der Strategie war ebenfalls auf eine weitere Verschuldung im kompletten Finanzplanungszeitraum zu verzichten. 

 

Dies ist im Jahr 2023 nur möglich, durch eine Freigabe von bereits beschlossenen Investitionsmitteln (Haushaltsresten) aus Vorjahren. Diese werden im Rahmen der Jahresrechnung der Rücklage zugeführt und zum Haushalt 2023 entnommen.

 

So werden in der Jahresrechnung 2022 Haushaltsausgabereste i.H.v. 8.508.088,08 EUR und Haushaltseinnahmereste i.H.v. 1.974.150 EUR im Vermögenshaushalt in Abgang gebracht, auf eine Neubildung von Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt i.H.v. 4.808.786,70 EUR wird verzichtet. Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt werden wie folgt gebildet:

 

Sanierung Schule Rudolfshof (1.2104.9451)                         1.423.266,49 EUR

Sanierung Bertleinschule (1.2141.9452)                                1.021.154,08 EUR

Sanierung Jugendzentrum (1.4608.9451)                                             1.635.047,84 EUR

Neubau Bauhof (1.7711.9420)                                                   329.426,19 EUR

 

Weiterhin wurden ein Rest i.H.v. 1.600.000 EUR von der Haushaltsstelle 1.8800.9510 (Altlastensanierung) auf die Haushaltstelle 1.2141.9452 (Sanierung Bertleinschule) umgeschichtet.

 

Eine Liste aller in Abgang gebrachten und möglichen, aber nicht übertragenen Haushaltsreste sind als Anlage beigefügt.

 

In den Finanzplanungsjahren gelingt des nur durch die Veräußerung von Vermögenswerten. So sieht aktuell das Jahr 2024 keine Verschuldung vor, im Jahr 2025 und 2026 ist wieder eine Darlehensaufnahme in Höhe der Tilgungsleistungen eingeplant.