Betreff
Landtagswahl 2023;
Zusammenlegung von Stimmbezirken und Festlegung Erfrischungsgeld
Vorlage
FB 3/054/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.         Die Stimmbezirke im Stadtgebiet Lauf werden zusammengelegt. Eine finale Entscheidung in welcher Variante dies geschehen soll, erfolgt im StR am 30.03.23.

 

2.         Das Erfrischungsgeld für die Land- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023 wird für alle Wahlhelfer einheitlich auf 50,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

1.       Zusammenlegung von Stimmbezirken

 

Am 08.10.2023 findet die Land- und Bezirkstagswahl 2023 statt. Für die letzten Wahlen wurden bei der Landtagswahl 2018: 28 Urnenwahllokale und 9 Briefwahllokale den Wählern zur Verfügung gestellt. Es wurden pro Wahlvorstand 8 Wahlhelfer eingesetzt, insgesamt 296 Wahlhelfer. Bei der Bundestagswahl 2021 verfügte Lauf über 20 Wahllokale (Urne) sowie 15 Briefwahllokale. Im Einsatz waren insgesamt 216 Wahlhelfern – davon 75 Helfer städtisch.

Für jedes einzelne Wahllokal muss eine bestimmte Ausstattung vorhanden sein, vor allem ist aber eine entsprechende Anzahl an Wahlhelfer zu finden oder ggf. einzuteilen, dies stellt von Wahl zu Wahl eine immer größer werdende Herausforderung dar.

 

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt Urnenwahllokale zu reduzieren. Dies hat verschiedene Gründe:

 

Ø Minimierung der Kosten bei reduzierten Urnenwahllokalen.

Folgend eine Übersicht der Kosten. Durch Energiekrise und Inflation muss mit einer entsprechenden Preissteigerung für dieses Jahr gerechnet werden:

 

Position

Info

Kosten (ca.)

Wahllokale (2021)

ASB-Schulen + Radsporthalle

127,00 Euro

Ausfahrt Material durch BH (2021)

Urnen, Sichtblenden etc.

627,00 Euro

Ausstattung allg.

Kugelschreiber, Aufkleber

510,00 Euro

Reinigung Wahllokale (2018)

Feuerwehren: Günthersbühl, Neunhof, Beerbach, Simonshofen, Schönberg, Dehnberg, Heuchling, Wetzendorf

655,00 Euro

 


Ø Der Aufwand freiwillige Wahlhelfer zu finden ist enorm und könnte durch eine Minimierung der Urnenwahllokale reduziert werden.

 

Ø Die Wahllokale in den Ortsteilen, sind allesamt nicht barrierefrei.

 

Ø Bürger können immer die Briefwahl nutzen. Die Tendenz geht auch zur vermehrten Briefwahl, weshalb viele Gemeinden Urnenwahllokale in Briefwahllokale umgewandelt haben. Auch durch den Vertreter des maßgebenden Verlags für Wahlunterlagen wurde die Verwaltung hierauf hingewiesen. Folgend die Entwicklung der Zahlen bezüglich der Briefwahl:

 

Landtagswahl 2018:

Wahlberechtigte gesamt: 19.605

Wähler 14.687

davon 63,30% Urnenwahl und 37,70% Briefwahl

 

Bundestagswahl 2021:

Wahlberechtigte gesamt: 19.725

Wähler 16.043

davon 36,9% Urnenwahl und 63,91% Briefwahl

 

Ø Fairness und Motivation: Manche Wahllokale zählen aufgrund weniger Stimmberechtigten innerhalb von 1,5 Stunden aus, andere sind bis nach Mitternacht beschäftigt. Dies führt bei den Wahlhelfern zu Unmut. Man fühlt sich ungerecht behandelt und hat auch auf die nächste Wahl keine Lust mehr. Untenstehend eine Tabelle mit Zahlen, welche dies auch belegen:

 

Wahllokale

Stimmberechtigte

(ca. Angabe)

Urnenwähler

Landtagswahl 2018

Urnenwähler Deutscher Bundestagswahl 2021

Beerbach

226

103

63

Dehnberg-Höflas

227

138

109

Wetzendorf

299

163

90

Bullach

300

192

118

Weigenhofen

352

224

154

Günthersbühl

424

211

120

Simonshofen

554

268

177

Neunhof

609

285

164

Heuchling (FW)

1.013

473

290

Schönberg

1.043

502

279

 

Die Zahlen der Stimmberechtigten in den Wahllokalen gehen erheblich auseinander. Auch wenn die Ortsteile teilweise viele Stimmberechtigte haben, lässt die Anzahl der Urnenwähler immer mehr nach.

 

Ø Darüber hinaus wurde die Verwaltung bei vorherigen Wahlen mehrfach durch das Landratsamt darauf hingewiesen, dass es ein außerordentliches Problem gibt (Wahrung Wahlgeheimnis; Gültigkeit der Wahl), wenn sehr kleine Wahllokale keine 50 Wähler/innen haben. Das hätte die unmittelbare und zwingende Zusammenlegung von Wahllokalen am Wahltag durch das Landratsamt zur Folge. Das Landratsamt rät der Stadt daher dringend zur Zusammenlegung von Wahllokalen (Beispielhaft: Beerbach, Dehnberg).

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgleich mit anderen Städten vergleichbarer Einwohnerzahl:

 

Stadt

Einwohnerzahl ca.

Anzahl Stimmbezirke

Roth

25.000

18 (BW 10)

Schwandorf *

29.200

22 (BW 15)

Kulmbach *

25.000

27 (BW 20)

 

*Schwandorf: Hatte zu Beginn 50 Stimmbezirke, dann Reduzierung auf 31, jetzt 28 Stimmbezirke und 15 Briefwahllokale.

(Amberg ähnlich)

*Kulmbach: Reduzierung von 31 auf 27 Wahllokale – Aufforderung durch LRA, da Wahllokale in Seniorenheimen waren.

 

Fazit:

 

Die Briefwahl wird immer beliebter. Die Wahlbeteiligung in Urnenwahllokalen nimmt nachweislich ab. Dies führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten unter den Wahlhelfern. Es stellt jedes Mal eine schwierige Herausforderung dar, Freiwillige Wahlhelfer zu finden. Das Wahlhelferamt könnte durch eine Zusammenlegung der Wahllokale fairer und damit auch attraktiver werden. Man könnte die Helfer in den anderen Wahllokalen mit einsetzen, hierdurch sind mehrere Schichten möglich. Auch das erleichtert das ehrenamtliche Wahlamt und macht die Aufgabe attraktiver.

Können durch die Verwaltung nicht genügend Wahlhelfer gefunden werden, müssen Bürger bestimmt werden, welche das Amt dann verpflichtend ausüben. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, können durch das Landratsamt enorme Bußgelder erhoben werden. Die Verwaltung möchten dies vermeiden und versucht durch eine Zusammenlegung der Wahllokale das Wahlhelferamt insgesamt fairer und attraktiver zu gestalten.

 

Aufgrund der oben genannten Ausführungen schlägt die Verwaltung drei Varianten vor:

 

Variante 1:

 

Kleine Wahllokale zusammenlegen bzw. zu größeren Wahllokalen hinzufügen.

 

Wahllokal

 

Stimmberechtigte gesamt

Schönberg

Weigenhofen

1.395

Heuchling (FW)

Dehnberg-Höflas

1.240

Neunhof

Beerbach + Günthersbühl

1.259

Simonshofen

Bullach

854

Bertleinschule

Wetzendorf

~ 900

 

Einsparung der Kosten von 6 Wahllokalen = ca. 550,00 Euro

 

Variante 2:

 

Die kleinen Wahllokale (z. B. bis zu 500 Wahlberechtigten) zu Wahllokalen in die Kernstadt Lauf verlegen.

Die Wahlbeteiligung in diesen Wahllokalen (siehe oben) ist sehr gering und eine Verlegung vertretbar.


Variante 3:

 

Alle Ortsteilwahllokale werden in die Laufer Wahllokale in der Kernstadt integriert.

 

Ø Eine faire Aufteilung der Wahlberechtigten wäre so möglich.

 

Ø Es würde sich kein Ortsteilwahllokal benachteiligt fühlen, da alle Urnenwähler aus den Ortsteilen in die Kernstadt gelangen müssten oder alternativ zur Briefwahl übergehen könnten.

 

Ø Durch die Einsparung von 9 Außenstellen würde man in einer Schule nur ca. 3 Zimmer mehr benötigen.

 

Ø Es wären weniger Wahlvorsteher von Nöten, auch dies könnte finanzielle und personelle Ressourcen einsparen.

 

Ø Einsparung von ca. 1.000,00 Euro bei einer Zentralisierung.

 

 

2.    Festsetzung des Erfrischungsgeldes

 

Für den Wahlsonntag zur Land- und Bezirkstagswahl sind wieder eine Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz.

 

Die Verwaltung plant (ohne derzeitige Berücksichtigung der oben genannten Änderungsvorschläge) diesbezüglich mit einem Einsatz von ca. 300 Wahlhelfern. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt.

 

Die Verwaltung schlägt für alle Wahlhelfer vor das Erfrischungsgeld einheitlich auf 50,00 Euro festzusetzen. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.

 

Entsprechende Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.