Zusammenlegung von Stimmbezirken und Festlegung Erfrischungsgeld
Beschluss:
Der Verwaltungs-,
Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Die
Stimmbezirke im Stadtgebiet Lauf werden zusammengelegt. Die Zusammenlegung
erfolgt gemäß:
a)
Variante
1:
Zusammenlegung kleinerer Wahllokale bzw. Hinzufügung zu größeren
Wahllokalen
b)
Variante
2:
Integration von kleineren Wahllokalen (bis zu 500 Wahlbeteiligte) in die
Wahllokale in der Kernstadt Lauf
c)
Variante
3:
Integration aller Wahllokale der Ortsteile in die Wahllokale in der
Kernstadt Lauf
2.
Das
Erfrischungsgeld für die Land- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023 wird für alle
Wahlhelfer einheitlich auf 50,00 Euro festgesetzt.
1.
Zusammenlegung von Stimmbezirken
Am 08.10.2023 findet die Land-
und Bezirkstagswahl 2023 statt. Für
die letzten Wahlen wurden bei der Landtagswahl 2018: 28 Urnenwahllokale und 9
Briefwahllokale den Wählern zur Verfügung gestellt. Es wurden pro Wahlvorstand
8 Wahlhelfer eingesetzt, insgesamt 296 Wahlhelfer. Bei der Bundestagswahl 2021
verfügte Lauf über 20 Wahllokale (Urne) sowie 15 Briefwahllokale. Im Einsatz
waren insgesamt 216 Wahlhelfern – davon 75 Helfer städtisch.
Für jedes einzelne Wahllokal muss eine bestimmte Ausstattung vorhanden
sein, vor allem ist aber eine entsprechende Anzahl an Wahlhelfer zu finden oder
ggf. einzuteilen, dies stellt von Wahl zu Wahl eine immer größer werdende
Herausforderung dar.
Die Stadtverwaltung empfiehlt Urnenwahllokale zu reduzieren. Dies hat
verschiedene Gründe:
Ø
Minimierung
der Kosten bei reduzierten Urnenwahllokalen.
Folgend eine Übersicht der Kosten. Durch
Energiekrise und Inflation muss mit einer entsprechenden Preissteigerung für
dieses Jahr gerechnet werden:
Position |
Info |
Kosten (ca.) |
Wahllokale (2021) |
ASB-Schulen + Radsporthalle |
127,00 Euro |
Ausfahrt Material durch BH (2021) |
Urnen, Sichtblenden etc. |
627,00 Euro |
Ausstattung allg. |
Kugelschreiber, Aufkleber |
510,00 Euro |
Reinigung Wahllokale (2018) |
Feuerwehren: Günthersbühl, Neunhof, Beerbach, Simonshofen, Schönberg,
Dehnberg, Heuchling, Wetzendorf |
655,00 Euro |
Ø
Der
Aufwand freiwillige Wahlhelfer zu finden ist enorm und könnte durch eine
Minimierung der Urnenwahllokale reduziert werden.
Ø
Die
Wahllokale in den Ortsteilen, sind allesamt nicht barrierefrei.
Ø
Bürger
können immer die Briefwahl nutzen. Die Tendenz geht auch zur vermehrten
Briefwahl, weshalb viele Gemeinden Urnenwahllokale in Briefwahllokale
umgewandelt haben. Auch durch den Vertreter des maßgebenden Verlags für
Wahlunterlagen wurde die Verwaltung hierauf hingewiesen. Folgend die Entwicklung
der Zahlen bezüglich der Briefwahl:
Landtagswahl
2018:
Wahlberechtigte
gesamt: 19.605
Wähler
14.687
davon
63,30% Urnenwahl und 37,70% Briefwahl
Bundestagswahl
2021:
Wahlberechtigte
gesamt: 19.725
Wähler
16.043
davon
36,9% Urnenwahl und 63,91% Briefwahl
Ø
Fairness
und Motivation: Manche Wahllokale zählen aufgrund weniger Stimmberechtigten
innerhalb von 1,5 Stunden aus, andere sind bis nach Mitternacht beschäftigt.
Dies führt bei den Wahlhelfern zu Unmut. Man fühlt sich ungerecht behandelt und
hat auch auf die nächste Wahl keine Lust mehr. Untenstehend eine Tabelle mit
Zahlen, welche dies auch belegen:
Wahllokale |
Stimmberechtigte (ca. Angabe) |
Urnenwähler Landtagswahl 2018 |
Urnenwähler Deutscher Bundestagswahl 2021 |
Beerbach |
226 |
103 |
63 |
Dehnberg-Höflas |
227 |
138 |
109 |
Wetzendorf |
299 |
163 |
90 |
Bullach |
300 |
192 |
118 |
Weigenhofen |
352 |
224 |
154 |
Günthersbühl |
424 |
211 |
120 |
Simonshofen |
554 |
268 |
177 |
Neunhof |
609 |
285 |
164 |
Heuchling (FW) |
1.013 |
473 |
290 |
Schönberg |
1.043 |
502 |
279 |
Die Zahlen der Stimmberechtigten in den Wahllokalen gehen erheblich
auseinander. Auch wenn die Ortsteile teilweise viele Stimmberechtigte haben,
lässt die Anzahl der Urnenwähler immer mehr nach.
Ø
Darüber
hinaus wurde die Verwaltung bei vorherigen Wahlen mehrfach durch das
Landratsamt darauf hingewiesen, dass es ein außerordentliches Problem gibt
(Wahrung Wahlgeheimnis; Gültigkeit der Wahl), wenn sehr kleine Wahllokale keine
50 Wähler/innen haben. Das hätte die unmittelbare und zwingende Zusammenlegung
von Wahllokalen am Wahltag durch das Landratsamt zur Folge. Das Landratsamt rät
der Stadt daher dringend zur Zusammenlegung von Wahllokalen (Beispielhaft:
Beerbach, Dehnberg).
Abgleich mit anderen Städten vergleichbarer Einwohnerzahl:
Stadt |
Einwohnerzahl ca. |
Anzahl Stimmbezirke |
Roth |
25.000 |
18 (BW 10) |
Schwandorf * |
29.200 |
22 (BW 15) |
Kulmbach * |
25.000 |
27 (BW 20) |
*Schwandorf: Hatte zu Beginn 50 Stimmbezirke, dann Reduzierung auf 31,
jetzt 28 Stimmbezirke und 15 Briefwahllokale.
(Amberg ähnlich)
*Kulmbach: Reduzierung von 31 auf 27 Wahllokale – Aufforderung durch
LRA, da Wahllokale in Seniorenheimen waren.
Fazit:
Die Briefwahl wird immer beliebter. Die Wahlbeteiligung in
Urnenwahllokalen nimmt nachweislich ab. Dies führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten
unter den Wahlhelfern. Es stellt jedes Mal eine schwierige Herausforderung dar,
Freiwillige Wahlhelfer zu finden. Das Wahlhelferamt könnte durch eine
Zusammenlegung der Wahllokale fairer und damit auch attraktiver werden. Man
könnte die Helfer in den anderen Wahllokalen mit einsetzen, hierdurch sind
mehrere Schichten möglich. Auch das erleichtert das ehrenamtliche Wahlamt und
macht die Aufgabe attraktiver.
Können durch die Verwaltung nicht genügend Wahlhelfer gefunden werden,
müssen Bürger bestimmt werden, welche das Amt dann verpflichtend ausüben. Wird
dieser Pflicht nicht nachgekommen, können durch das Landratsamt enorme
Bußgelder erhoben werden. Die Verwaltung möchten dies vermeiden und versucht
durch eine Zusammenlegung der Wahllokale das Wahlhelferamt insgesamt fairer und
attraktiver zu gestalten.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen schlägt die Verwaltung drei
Varianten vor:
Variante 1:
Kleine Wahllokale zusammenlegen bzw. zu größeren Wahllokalen hinzufügen.
Wahllokal |
|
Stimmberechtigte gesamt |
Schönberg |
Weigenhofen |
1.395 |
Heuchling (FW) |
Dehnberg-Höflas |
1.240 |
Neunhof |
Beerbach + Günthersbühl |
1.259 |
Simonshofen |
Bullach |
854 |
Bertleinschule |
Wetzendorf |
~ 900 |
Einsparung der Kosten von 6 Wahllokalen = ca. 550,00 Euro
Variante 2:
Die kleinen Wahllokale (z. B. bis zu 500 Wahlberechtigten) zu
Wahllokalen in die Kernstadt Lauf verlegen.
Die Wahlbeteiligung in diesen Wahllokalen (siehe oben) ist sehr gering
und eine Verlegung vertretbar.
Variante 3:
Alle Ortsteilwahllokale werden in die Laufer Wahllokale in der Kernstadt
integriert.
Ø
Eine
faire Aufteilung der Wahlberechtigten wäre so möglich.
Ø
Es
würde sich kein Ortsteilwahllokal benachteiligt fühlen, da alle Urnenwähler aus
den Ortsteilen in die Kernstadt gelangen müssten oder alternativ zur Briefwahl
übergehen könnten.
Ø
Durch
die Einsparung von 9 Außenstellen würde man in einer Schule nur ca. 3 Zimmer
mehr benötigen.
Ø
Es
wären weniger Wahlvorsteher von Nöten, auch dies könnte finanzielle und
personelle Ressourcen einsparen.
Ø
Einsparung
von ca. 1.000,00 Euro bei einer Zentralisierung.
2.
Festsetzung des Erfrischungsgeldes
Für den Wahlsonntag zur Land- und
Bezirkstagswahl sind wieder eine Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer im Einsatz.
Die Verwaltung plant (ohne derzeitige Berücksichtigung der oben genannten Änderungsvorschläge) diesbezüglich mit einem Einsatz von ca. 300 Wahlhelfern. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt.
Die Verwaltung schlägt für alle Wahlhelfer vor das Erfrischungsgeld einheitlich auf 50,00 Euro festzusetzen. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.
Entsprechende Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.