Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Erlass der Gebührensatzung für das Industriemuseum der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Für das Industriemuseum der Stadt Lauf wurde mit Beschluss vom 13.12.2022 eine Gebührensatzung eingeführt.

 

Um der weiteren Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Vergabe von Räumlichkeiten des Museums, sowie der Steigerung der Kundenzufriedenheit Rechnung zu tragen, sind Einführungen von dementsprechenden Regelungen im Rahmen eines Neuerlasses der Satzung erforderlich. Hinsichtlich der Raumvergabe wird auf die Sitzungsvorlage zum Neuerlass der Benutzungssatzung des Industriemuseums (FB 6/060/2023) hingewiesen.

 

Das Industriemuseum bietet mit Beginn der Museumssaison zum 01.04.2023 Jahreskarten an. Die Höhe der dementsprechenden Gebühren ist zukünftig in § 6 der Gebührensatzung geregelt.

 

Die Raumnutzungsgebühr für externe Nutzer wird in § 7 sowie den zugehörigen Anlagen (steuerpflichtige Zusatzleistungen und erweiterte Nutzungsregeln) festgesetzt.

 

Alle Änderungen und Neueinführungen sind aus der in Anlage beigefügten Satzung ersichtlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung gem. Beschlussvorschlag.