Betreff
Industriemuseum der Stadt Lauf;
Neuerlass der Benutzungssatzung
Vorlage
FB 6/060/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Erlass der Benutzungssatzung für das Industriemuseum Lauf a.d.Pegnitz wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2022 wurde für das Industriemuseum Lauf eine Benutzungssatzung eingeführt.

Um die Vergabe von Räumlichkeiten zu definieren, sind nun Änderungen an der Satzung erforderlich.

 

Das Industriemuseum Lauf stellt im Rahmen eines wirtschaftlichen Zweckbetriebs hierzu geeignete Räumlichkeiten und Flächen wie Ausstellungs- und Mehrzweckräume oder den Museumsgarten auch externen Nutzern zur Durchführung von Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen kostenpflichtig zur Verfügung.

 

Darüber hinaus steht die Riedner Mühle Laufer Bürgerinnen und Bürgern kostenpflichtig als Trauort zur Verfügung.

 

Eine Nutzung durch Externe erfolgt auch im Rahmen der Zweckbestimmung, also im Rahmen der Verwirklichung des Museumszwecks oder zur Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur.

 

Der einschlägige § 2 der o.g. Benutzungssatzung wurde dahingehend ergänzt und konkretisiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung gem. Beschlussvorschlag.