Betreff
Anschluss Neunhof – Änderung des Auszahlungsplans
Vorlage
FB 5/233/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt,

 

die noch für das Wirtschaftsjahr 2022 benötigten Finanzmittel in Höhe von 136.000 € werden überplanmäßig auf dem Produktkonto 5.3.8.2.36 „Anschluss Neunhof“ zur Verfügung gestellt.
Die Deckung erfolgt über Minderausgaben auf dem Produktkonto 5.3.8.2.37 Entlastungskanal Hersbrucker Straße.

Im Zuge der Aufstellung für den Nachtragshaushalt des ORB wurden die für das Wirtschaftsjahr 2022 noch benötigten Finanzmittel abgeschätzt. Die nach dieser Abschätzung nicht benötigten Finanzmittel wurden freigegeben. Insgesamt wurden auf dem Produktkonto 5.3.8.2.36 „Anschluss Neunhof“ Finanzmittel in Höhe von 500.000 € freigegeben.

Da die Arbeiten weitestgehend abgeschlossen waren, wurde angenommen, dass die noch ausstehenden Rechnungsbeträge erst im Frühjahr 2023 abgerechnet werden würden. Es war vorgesehen, die dafür benötigten Mittel im Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 345.000 € neu anzumelden.

Nun wurden noch vor Verabschiedung des neuen Wirtschaftsplans weitere Rechnungen vorgelegt, die beglichen werden müssen. 

Auf dem Produktkonto 5.3.8.2.36 „Anschluss Neunhof“ stehen für das Wirtschaftssjahr 2022 aktuell noch Mittel in Höhe von ca. 29.000 € zur Verfügung.

Zur Begleichung der voraussichtlich noch anfallenden vertraglichen finanziellen Verpflichtungen werden Finanzmittel in Höhe von ca. 165.000 € benötigt. Die im Stadtrat beschlossenen Auftragssummen (Beschlüsse vom 25.03.21 und 29.07.21) werden eingehalten. Es handelt sich hierbei wie erläutert lediglich um eine Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts.
Nach Abzug der noch verfügbaren Finanzmittel werden überplanmäßig Gelder in Höhe von ca. 136.000 € benötigt. Die Mittel können über Minderausgaben auf dem Produktkonto 5.3.8.2.37 „Hersbrucker Straße“ in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Diese Mittel wurden im Wirtschaftsjahr 2022 nicht mehr benötigt und werden im Wirtschaftsplan 2023 neu angemeldet.