Betreff
Erlass einer Fäkalschlammentsorgungssatzung (FES) und einer entsprechenden Gebührensatzung (GBS/FES)
Vorlage
FB 2/131/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Satzungen für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (FES) sowie die dazugehörige Gebührensatzung (GBS-FES) werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen entsprechend auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Zentralkläranlage der Stadt Lauf leitet die von privaten Unternehmen oder benachbarten Gemeinden angelieferten Fäkalien ein und beseitigt diese. Für die erbrachten Dienstleistungen werden Gebühren erhoben, die buchhalterisch dem Abwasserbetrieb der Stadt Lauf zuzuordnen sind.

 

Die Höhe der Beseitigungsgebühren errechnet sich nach der angelieferten Menge (m³), die mit einer Gebühr von 13,00 Euro für Anlieferung aus dem Stadtgebiet und mit 15,00 Euro von Anlieferungen aus anderen Gemeinden multipliziert wird.

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren wurde bislang nach den vergleichbaren Gemeinden, die ebenfalls Beseitigungen von Fäkalien durchführen, bemessen.

 

Nach verwaltungsinterner Prüfung die auch im Zusammenhang der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz steht, hat sich ergeben, dass hierfür keine gesonderte rechtliche Grundlage gegeben war.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Leitung der Kläranlage die Erstellung der erforderlichen Rechtsgrundlage, in Form einer Satzung sowie der entsprechenden Gebührensatzung, vorgenommen. Die Satzungen orientieren sich einerseits an den veröffentlichten Mustersatzung und andererseits an vergleichbaren geltenden Satzungen. Die ausgearbeiteten Entwürfe der Satzungen sind in der Anlage enthalten.

 

Die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (GBS-FES) sieht folgende Gebühren vor:

-       Für Fäkalschlamm und Abwasser aus dem Stadtgebiet                15,00 €/m³

-       Für Fäkalschlamm und Abwasser außerhalb des Stadtgebiets  20,00 €/m³

-       Für Inhalte von Chemietoiletten pro angefangenen Kubikmeter            25,00 €/m³

 

Die angepasste Gebührenhöhe befindet sich im Landkreisdurchschnitt der im Umkreis geltenden Satzungen und der Höhe nach vergleichbaren Kommunen. Insofern wird hier kein Wettbewerb infolge des Preisniveaus zu benachbarten Kläranlagen betrieben.

 

Des Weiteren ist festzustellen, dass es sich bei dieser Dienstleistung um einen nicht steuerbaren Umsatz handelt, da die Beseitigung der Fäkalien auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erfolgt und nur von Kläranlagen durchgeführt werden darf, die entsprechende Beseitigungskapazitäten vorweisen. Die umliegenden Gemeinden, die Fäkalien bei der Zentralkläranlage Lauf anliefern, können die Beseitigung aufgrund deren geringen Kapazitäten in eigener Zuständigkeit nicht durchführen.