Betreff
Ganztagsanspruch ab 2026 – Grundsatzbeschluss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 6/047/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

  1. Die Stadt Lauf plant die Ganztagsbetreuung mit einer Versorgungsrate von mindestens 79 %.

 

  1. Die Verwaltung wird einen runden Tisch einberufen und mit den Beteiligten die Ausrichtung und die Vielfalt des Angebots besprechen.

 

  1. Unter Berücksichtigung des Bestandes werden geeignete Räumlichkeiten für den Ganztag geschaffen. Planungen sind einzeln vorzulegen und zu genehmigen.

 

Mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom Oktober 2021 hat der Bundesgesetzgeber einen subjektiven Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter im SGB VIII verankert. Ab 2026 wird der Rechtsanspruch schrittweise eingeführt und soll ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 gelten.

 

Das Deutsche Jugendinstitut schätzt in der Studie „Kosten des Ausbaus der Ganztagsgrundschulangebote“ vom Oktober 2019 den deutschlandweiten Gesamtbedarf im Jahr 2025 auf 79 Prozent. Nach Auffassung des Staatsministeriums dürfte diese Annahme auch für Bayern realistisch sein. In Ballungsräumen (Metropolregion Nürnberg) sind die Werte noch höher anzusehen. Die konkrete Bedarfsplanung ist Aufgabe der kommunalen Ebene. Die Verwaltung sieht das gesetzliche Ziel mit dieser Quote als erreicht an.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Runder Tisch „Ganztag“ vorgeschlagen, an dem alle Projekt-Partner zusammenkommen, Schulleitungen, Schulamt Nürnberger Land, Vertreter vom Landkreis und Mitarbeiter der Stadt Lauf, Fachbereich Familie und Bildung sowie Vertreter aus der Politik Bürgermeister Lang und Vertretungen der Fraktionen. Dabei sollen Ziele und Fragen zu einer erfolgreichen Umsetzung gemeinsam besprochen werden. Dabei ist ein wichtiger Baustein auch die Ferienbetreuung.

 

In der Stadt Lauf besteht bereits ein guter Mix aus Gebundenen und offenen Ganztag, der verlängerter Mittagsbetreuung (unter Schulaufsicht) und der Horte. Die Stadt Lauf wird den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen und möchte in die konkreten Planungen einsteigen. Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass das Förderprogramm Anfang 2023 startet. Die Förderrichtlinie ist derzeit noch nicht erfolgt.