Beschluss:
Der Kinder-, Jungend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Die Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Tariferhöhungen sollen in einem Rhythmus von zwei Jahren angepasst werden.
Die letzte Gebührenanpassung erfolgte für das Schuljahr 2018/2019. Sollte die Entwicklung der Tariferhöhungen auf die Gebühren umgelegt werden, würde diese 10,34 % betragen. Mit dieser Erhöhung wäre Lauf im Vergleich zu anderen Anbietern erheblich über deren Gebührenerhöhung. Die Verwaltung schlägt daher eine verminderte Erhöhung um 8 % vor.
Um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, muss eine einheitliche Gebühr für Gemeindebürger, als auch auswärtige Schüler, angeboten werden. Für Laufer wird eine Förderrichtlinie erlassen, welche die Gebühren um 15 % reduziert. Die Gebühren werden künftig mit dem monatlichen Schulgeld ausgewiesen.
Unterrichteinheit
pro Woche |
Ab
September 2023 |
Einzelunterricht
30 Minuten |
79
Euro |
Einzelunterricht
45 Minuten |
118
Euro |
Gruppenunterricht
mit 2 Schülern (30 Minuten) |
47
Euro |
Gruppenunterricht
mit 2 Schülern (45 Minuten) |
61
Euro |
Gruppenunterricht
mit 3 Schülern (45 Minuten) |
41
Euro |
Gruppenunterricht
mit 4 Schülern (45 Minuten) |
32
Euro |
Ensembleunterricht |
33
Euro |
Die Verwaltung schlägt vor, die tariflichen Anpassungen in einem Rhythmus von zwei Jahren anzugleichen.