Betreff
Neuerlass der Gebührensatzung der städt. Sing- und Musikschule Lauf zum 01.09.2023
Vorlage
FB 6/045/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jungend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Tariferhöhungen sollen in einem Rhythmus von zwei Jahren angepasst werden.

 

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte für das Schuljahr 2018/2019. Sollte die Entwicklung der Tariferhöhungen auf die Gebühren umgelegt werden, würde diese 10,34 % betragen. Mit dieser Erhöhung wäre Lauf im Vergleich zu anderen Anbietern erheblich über deren Gebührenerhöhung. Die Verwaltung schlägt daher eine verminderte Erhöhung um 8 % vor.

 

Um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, muss eine einheitliche Gebühr für Gemeindebürger, als auch auswärtige Schüler, angeboten werden. Für Laufer wird eine Förderrichtlinie erlassen, welche die Gebühren um 15 % reduziert. Die Gebühren werden künftig mit dem monatlichen Schulgeld ausgewiesen.

 

Unterrichteinheit pro Woche

Ab September 2023

Einzelunterricht 30 Minuten

79 Euro

Einzelunterricht 45 Minuten

118 Euro

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (30 Minuten)

47 Euro

Gruppenunterricht mit 2 Schülern (45 Minuten)

61 Euro

Gruppenunterricht mit 3 Schülern (45 Minuten)

41 Euro

Gruppenunterricht mit 4 Schülern (45 Minuten)

32 Euro

Ensembleunterricht

33 Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, die tariflichen Anpassungen in einem Rhythmus von zwei Jahren anzugleichen.