Betreff
Neuerlass der Parkgebührenordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 3/046/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Dem Neuerlass der Parkgebührenordnung wird zugestimmt. Die Parkgebührenordnung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

Am 01.01.2023 tritt die Neuregelung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes in Kraft, nach der künftig auch Kommunen als juristische Personen des öffentlichen Rechts für bestimmte Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

 

Bei der Bereitstellung von gebührenpflichtigen Parkplätzen im Stadtgebiet handelt es sich nicht um eine hoheitliche Maßnahme. Somit unterliegt diese Leistung der o. g. Umsatzsteuerpflicht, welche auch an den Parkscheinautomaten ausgewiesen werden muss.

 

In dem Entwurf der Gebührenordnung wurden die jeweiligen Parkgebühren nun um den erforderlichen Umsatzsteuersatz angehoben und angemessen aufgerundet. Eine weitere Glättung der Gebühren, insbesondere eine Aufrundung, empfiehlt die Verwaltung im Sinne der Bürgerfreundlichkeit nicht.

Aufgrund der Möglichkeit an den Parkautomaten per Bargeld, EC- und Kreditkarte, NFC-Zahlung (Smartphone/Smartwatch), jeweiliger Smartphone-App sowie SMS bezahlen zu können, sieht die Verwaltung hier keine Notwendigkeit die Gebühren zu glätten. Die Parkscheinautomaten werden nach einem positiven Beschluss sukzessive von dem jeweiligen Dienstleister umprogrammiert.

 

Die Parkgebühren für die Dauerparkausweise wurden nicht geändert, da hierzu bereits 2021 eine Erhöhung stattgefunden hat. Die entgehenden Umsatzsteuern sind hier aufgrund der Geringfügigkeit zu vernachlässigen und sollten nach Meinung der Verwaltung nicht zusätzlich auferlegt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt zudem die Einführung einer Parkgebühr für die städtischen Wohnmobilstellplätze an dem Parkplatz Pegnitzwiese. Aufgrund der bisherigen Gebührenfreiheit kann beobachtet werden, dass einige Wohnmobile sehr lange Verweildauern haben oder zum Teil zum Überwintern dort abgestellt werden. Um hier mehreren Wohnmobilnutzern die Möglichkeit zum Abstellen zu geben, wird die Einführung einer Tagesgebühr empfohlen. Diese orientiert sich an den unteren Preisgestaltungen vergleichbarer Wohnmobilstellplätze. In der Gebührenkalkulation wurde zudem berücksichtigt, dass die Nutzer Strom und Frischwasser auf eigene Kosten zusätzlich bezahlen müssen.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen der Parkgebühren sind dem zusätzlichen Übersichtsblatt zu entnehmen.