Betreff
Hersbrucker Straße - Entlastungskanal
-Bautechnik
-Auftragsvergabe
Vorlage
FB 5/219/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

1.)    den Auftrag für den Bau des Entlastungskanals auf Grundlage des Nebenangebots vom 07.11.2022 an die Bietergemeinschaft

 

Lauf a. d. Pegnitz (Gollwitzer/Epping), Neustädter Straße 27, 92685 Floß

 

zum Angebotspreis von 4.708.394,09 € (brutto) zu vergeben.
Die Finanzierung erfolgt über die bereitgestellten Mittel auf dem Produktkonto 5.3.8.2.37.

 

2.)    Die frei zu vergebende Nachtragssumme von 40.000 € auf 500.000 € zu erhöhen.

 

Aufgrund des Alters des Kanalsystems im Stadtzentrum um den Marktplatz, kann dieses nur noch bedingt den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an benötigtem Speichervolumen gerecht werden. Um diese zu erfüllen, war zunächst vorgesehen, den Kanal im Stadtgraben ab dem Regenüberlauf am Mangplatz auf eine Länge von ca. 105 m von derzeit DN 400 auf DN 1000 und DN 1400 zu vergrößern
Bei Starkregenereignissen kommt es zudem aufgrund von Rückstauungen, im Bereich der Einmündung Hersbrucker Straße und Heuchlinger Hauptstraße zu Überschwemmungen.
Um beide Probleme zu lösen wurde als Alternative zu dieser äußerst aufwändigen Auswechslung des Kanals im Stadtgraben wurde ein Entlastungskanal zur Pegnitz auf Machbarkeit überprüft und anschließend geplant.
Durch diesen Kanal werden die Anforderungen am RÜ Mangplatz erfüllt und gleichzeitig das Starkregenproblem entschärft.

Um das überschüssige Regenwasser aus dem Kanalsystem zu entfernen, muss im Einmündungsbereich der Heuchlinger Hauptstraße ein Regenüberlauf errichtet werden. Dieser leitet das Regenwasser in den neuen Entlastungskanal, welcher mittels Rohrvortrieb (ähnlich zum Tunnelbau) in einer Tiefe von ca. 6,5 m verlegt wird. Der Kanal besitzt einen Durchmesser von 1,6 m und wird südlich der Rannaleitung verlegt. Da abschnittsweise der Abstand zwischen neuem Kanal und Rannaleitung nur 2 – 4 m beträgt, wurde durch die N-Ergie die Auflage erteilt, diese Bereiche nur in druckfreien Zeiten zu bauen. Da dieser Zeitraum nur zwei Wochen beträgt, wurde für die Haupttrasse zwischen Heuchlinger Hauptstraße und Einmündung Stichstraße E-Center Nachtarbeit und Wochenendarbeit ausgeschrieben.Zur Ableitung des Wassers in die Pegnitz ist ein vier Meter tiefes Auslassbauwerk im Böschungsbereich der Pegnitz vorgesehen.

Die Arbeiten beginnen mit der Umverlegung der Wasserleitung durch die Städtischen Werke Lauf im Frühjahr 2023 und enden mit dem Deckenbau im Sommer 2024. Bis auf wenige kurze Ausnahmen wird während der gesamten Bauzeit der Verkehr zweispurig an der Baustelle vorbeigeführt.

Nach abgeschlossener Planung wurde das Gewerk „Bautechnik“ ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgte öffentlich über die Vergabeplattform deutsche-evergabe.
Die Submission fand am 08.11.2022 statt.
Zum Submissionstermin lagen zur Wertung fünf Hauptangebote und drei Nebenangebote vor.

Die Bietergemeinschacht Lauf a. d. Pegnitz (Gollwitzer/Epping) aus Floß bietet die ausgeschriebenen Arbeiten für den Bau des Entlastungskanals und der dazugehörigen Entlastungsbauwerke zu einem Angebotspreis von 4.708.394,09 € brutto an (vgl. Anlage im nichtöffentlichen Teil).

Für die Durchführung der Maßnahme werden Mittel in Höhe von rd. 7,14 Mio. € brutto (incl. Nebenkosten) benötigt. Diese Mittel stehen auf dem Produktkonto 5.3.8.2.37 in ausreichender Höhe für 2022 - 2024 zur Verfügung.

Gemäß Geschäftsordnung (GeschO) vom 29.10.2020 (§12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) gehören „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 40.000 € erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.

Für die anstehende Vergabe bedeutet dies, dass jeder Nachtrag ab einem Gesamtwert von 40.000 € im Bau- und Umweltausschuss beraten werden muss. Gerade bei umfangreichen Baumaßnahmen wie dem Bau des Entlastungskanals im Verkehrsbereich der Hersbrucker Straße können zusätzlich notwendige Leistungen deutlich höher ausfallen.
Des Weiteren werden die Nachtragsangebote häufig sehr kurzfristig gestellt und fordern eine schnelle Entscheidung. Eine Behandlung der entsprechenden Nachtragsangebote im BUAS oder StR kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenpflichtigen Folgen führen.

Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs im Einzelfall um Erhöhung des unter §12 Abs. 2, Nr.2, Buchstabe e) GeschO genannten Rahmens von 40.000€ auf die Nachtragsumme von 500.000 €.