Betreff
Antrag auf Zuschusserhöhung für das Evangelische Familienhaus Lauf e.V.
Vorlage
FB 6/041/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Der Antrag des Evangelischen Familienhauses e.V. vom 28.08.2022 auf dauerhafte Erhöhung des Zuschusses wird abgelehnt. Der bislang gewährte Zuschuss in Höhe von 10.910,00 Euro ist weiterhin unter der HHst. 0.4702.7090 zur Verfügung zu stellen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

Das Evangelische Familienhaus Lauf wird seit 2014 mit mehreren Zuschüssen gefördert. Zum einen wird für die Erwachsenenbildungsstätte ein laufender Zuschuss gewährt, zum anderen für das Projekt „wellcome“. Dabei wurden bis 2016 insgesamt 16.110,00 Euro an freiwilligen Zuschüssen p.a. ausgezahlt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden die beiden Zuschüsse 2016 nun auf 10.910,00 Euro und 1.500,00 Euro gekürzt. Eine 2016 beantragte Rücknahme der Kürzung wurde mit Beschluss vom 08.12.2016 durch den Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss abgelehnt.

 

Das Evangelische Familienhaus Lauf beantragte für das Jahr 2020 eine einmalige Erhöhung des Zuschusses von 10.910,00 Euro um 4.000,00 Euro auf 14.910,00 Euro. Dieser wurde durch den damaligen Ferienausschuss zur Abminderung der Auswirkungen zur Corona-Pandemie einmalig genehmigt. Mit Antrag vom 28.08.2022 wurde eine dauerhafte Erhöhung des o.g. Zuschusses beantragt. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Parallel beantragte das Evangelische Familienhaus Lauf auch eine Zuschusserhöhung durch den Landkreis um 4.000,00 Euro. Dieser ist dem Antrag gefolgt und zahlt seither einen um 4.000,00 Euro erhöhten Zuschuss an das Evangelische Familienhaus.

 

Die aufgezeigten Mehrkosten sind vor allem auf Vergrößerungen des Raumbedarfes und gesteigerten Personalkosten zurückzuführen, welche nach Ansicht der Verwaltung aber nicht von der Stadt zu verantworten und zu tragen sind.

Auch im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Lauf kann eine dauerhafte Zuschusserhöhung für diese freiwillige Aufgabe nicht befürwortet werden kann.

 

Allerdings empfiehlt die Verwaltung – auch im Hinblick auf die angedachte Ablehnung der Zuschusserhöhung - weiterhin die bislang bewilligten Zuschüsse zur Verfügung zu stellen.