- Förmliche Träger-/Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Forth Nr. 9 a „Erweiterung Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kr ERH 9“ wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht
Anlagen in Session:
Begründung Bebauungs- und Grünordnungsplan
Der Marktgemeinderat des Marktes Eckental hat die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Forth Nr. 9 a mit der Bezeichnung „Erweiterung Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kr ERH 9“ beschlossen.
Ziel des Bebauungs- und Grünordnungsplans ist die Sicherung von Flächen zur Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauNVO, der hierfür notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sowie notwendiger Flächen und Maßnahmen für die Abwasserbeseitigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB.
Innerhalb des Geltungsbereichs (= Plangebiet) sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant:
Sicherung von Bauflächen zur baulichen Erweiterung der direkt östlich an das Plangebiet angrenzenden, von der Diakonie Martha Marie e.V. betriebenen Seniorenwohn-, Seniorenpflege- und Betreuungseinrichtung im Sinne von Gebäuden für betreutes Wohnen inkl. einer integrierten Tagespflegestation.
Sicherung von Bauflächen zur Errichtung privater Wohngebäude (Einzel-/Doppelhäuser).
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Lage des Plangebietes |
Bebauung- und Grünordnungsplan |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.