Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 "Beerbacher Weg";
-Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/214/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.                   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eine Äußerung zur Planung vorgebracht wurde. Die vorgebrachte Äußerung zur Planung sowie der Abwägungsvorschlag sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Der in Anlage 1 aufgeführte Beschlussvorschlag wird beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                   Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.                   Der Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ in der Fassung vom 07.03.2023 wird beschlossen. Der städtebauliche Vertrag ist noch zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen, sobald der städtebauliche Vertrag unterschrieben vorliegt und die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.

 

Anlagen:

 

-     Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit

-     Anlage 2: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und

    sonstiger Träger öffentlicher Belange

-     Anlage 3: Satzungsplan i.d.Fassung vom 07.03.2023

 

In Session eingestellt:

 

-        Begründung i.d.Fassung vom 07.03.2023

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 26.07.2022 ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 114 „Beerbacher Weg“ erfolgt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es qualifiziertes Baurecht für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern für die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen zu schaffen. Gemäß Wohnraumprogramm aus dem Jahr 2018, wurden mit den Grundeigentümern in mehreren Terminen Regelungen bzgl. Bauverpflichtung, Kostenübernahme für Planungen und Gutachten, die Umsetzung der Ortsrandeingrünung und die Aufnahme von Festsetzungen im Bebauungsplan im Hinblick auf Klimaschutz abgestimmt. Die Übernahme der Planungskosten wurde bereits erklärt. Die sonstigen Regelungen können dem Bebauungsplan und dem städtebaulichen Vertrag entnommen werden. Die Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern entsprechend der Mietobergrenzen ist aus städtebaulichen Gründen (Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern) an dieser Stelle nicht vorgesehen.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 26.07.2022 wurde gleichzeitig der Entwurf des Bebauungsplanes beschlussmäßig gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Während der Auslegungsfrist vom 09.08.2022 bis zum 08.09.2022 wurde eine Äußerung zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 03.08.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ bis zum 05.09.2022 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden geprüft und ausführliche Stellungnahmen und Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die in Anlage 1 und 2 tabellarisch aufgeführt sind.

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nur unwesentliche Änderungen ergeben haben, die eine erneute Auslegung nicht bedingen, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.