Betreff
Neubau Kindertagesstätte Heuchling
Vorstellung Konzeption,
Entwurf, Kosten und Förderung
Vorlage
FB 4/054/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:


Der kombinierte Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss und Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung der vorgestellten Entwurfspläne vom 02.09.2022 beauftragt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 6,1 Mio. € sind in die kommenden Haushalte einzuplanen und die erforderlichen Förderanträge zu stellen. Vor der Durchführung von Ausschreibungen wird dem Bau- und Umweltausschuss die aktuelle Kostenentwicklung zur weiteren Beratung vorgestellt.

 

Anlagen

Lageplan

Grundrisse mit Umgriff

Ansichten

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2020 beschlossen, die Planung einer 5-gruppigen Einrichtung für die Kindertagesstätte Heuchling sowie ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen. Am 20.05.2021 beschloss der Stadtrat der Empfehlung der Fachrunde zu folgen. Diese hatte nach Bewertung der pädagogischen Konzepte die meisten Punkte an den Träger ASB Wunderkinder gGmbH vergeben. Die ASB Wunderkinder gGmbH hat die Trägerschaft der bestehenden Einrichtung zum 01.09.2022 im alten Gebäude übernommen, der Übergang verlief reibungslos. Den Familien konnte ein professioneller Partner an die Seite gestellt werden. Die Einrichtung, bestehend aus zwei Kindergarten- und einer Krippengruppe, wird mit dem Neubau um eine Kleinkindgruppe und einer weiteren Krippengruppe erweitert.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kinder heute wesentlich früher in Kindertageseinrichtungen kommen als in der Vergangenheit. Die Kinder sind aber nicht nur jünger, sondern verbringen dort oft mehr Zeit am Tag. Dadurch steigt nicht nur der Bedarf an Plätzen, sondern auch der qualitative Anspruch an geeigneten Räumen.

 

Bei der Ausschreibung der Trägerschaft wurden, neben der Inklusion, die Punkte Übergänge und Eingewöhnung, Medienkompetenz, Natur – Umwelt – Nachhaltigkeit und Kooperation und Vernetzung besonders gewichtet. Die ASB Wunderkinder gGmbH möchten diese Schwerpunkte in einem teiloffenen Konzept leben, welches sich räumlich im Kindergarten mit „Laboren und Werkstätten“ umsetzen lässt. In der Krippe werden für eine gute Eingewöhnung „Nestgruppen“ entstehen. Dem Träger ist die Partizipation der Kinder und die Selbstreflektion der Pädagoginnen und Pädagogen im Alltag sehr wichtig. Im Obergeschoss des Neubaus ist durch eine flexible Wand die Möglichkeit entstanden, sogenannte „Kinderkonferenzen“ abzuhalten. Hier können die Kinder u.a. entscheiden, welche Themen in den Werkstätten aktuell behandelt werden sollen.

 

Bei der Baumaßnahme wurde weiterhin eine Gesamt-Mensa samt Betriebsküche für die Kindertagesstätte und die Grundschulkinder geprüft. Im Ergebnis hat sich die Schule für eine offene Ganztagsbetreuung entschieden sowie die Kindertagesstätte keinen Kinderhort anzubieten. Eine Gesamt-Mensa würde nur in dem Modell kooperative Ganztagsbetreuung Sinn machen. Erfreulicherweise konnte im Erdgeschoss ein Kinderrestaurant und eine Kochwerkstatt im Obergeschoss berücksichtigt werden, wo Kinder direkt aktiv mit kochen können. Weiterhin soll eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Schule entstehen. Aufeinander zugehen, miteinander kommunizieren, sich gegenseitig informieren und das Schaffen von gemeinsamen Erlebnissen soll den Gemeinschaftsgedanken fördern und somit einen besseren Übergang vom Kindergarten in die Schule gestalten.

 

Der Auftrag für die Architektenleistungen wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 30.09.2021 an das Architekturbüro Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik, Domplatz 7, 93047 Regensburg vergeben.

 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau zu schaffen, war die Änderung des vorhandenen Bebauungsplans Nr. 50 erforderlich. Zusätzliche Parkflächen sind nun als Senkrechtparker im Bereich der Schulstraße vorgesehen. Zur weiteren Entzerrung des Hol- und Bringdienstes (Elterntaxi) ist mittelfristig eine zusätzliche, fußläufige Anbindung der Schule bzw. Kita von der Bergfriedstraße/ Höhe Friedhof geplant. Über einen Erwerb der Fläche wird aktuell mit den Eigentümern verhandelt.

 

Für den Bau der Kindertagesstätte wird eine Teilfläche vom bisherigen Schulgrundstück in der Schulstraße 25 abgeteilt. Die bisherige Wiese wurde im Schulbetrieb wenig genutzt und die weiterhin der Schule zur Verfügung stehenden Freiflächen bleiben gut nutzbar und ausreichend groß.


Der geplante Neubau der Kindertagesstätte entsteht südlich in Verlängerung des in den 70er Jahren errichteten Schulerweiterungsbaus und wird von der Nordseite über die vorhandene Feuerwehrzufahrt erschlossen.

 

Der zweigeschossige Neubau wird in Holzbauweise mit Flachdach errichtet.

Im Erdgeschoss der barrierefreien Einrichtung sind neben dem Leitungsbüro auch ein Kinderrestaurant sowie zwei Krippen- und eine sog. Kleinkindgruppe einschl. div. Nebenräume untergebracht. Im Obergeschoss befinden sich die Personalräume sowie Räume für die zwei Kindergartengruppen. In Absprache mit dem künftigen Betreiber (ASB) wurde bei der Planung für diesen Bereich ein sog. teiloffenes Konzept verfolgt. Die Umsetzung dieses Konzeptes bricht teilweise mit dem klassischen Konzept von Gruppen-, Gruppenneben und Mehrzweckraum auf. Aus diesem Grund sind nur zwei große Räume vorgesehen. Ein Gruppenraum sowie weitere Gruppennebenräume wurden in mehrere sog. Labore (Räume für 8-15 Kinder) aufgeteilt (Pläne s. Anlage). Die Nutzung kann seitens der Kinder je nach deren Bedürfnissen frei gewählt werden.

 

Zur Beheizung wird die Kindertagesstätte über eine Nahwärmeleitung an die vorhandene Gasheizung der Schule angeschlossen. Mittelfristig wird seitens der Verwaltung ein Umstieg auf eine Biomasseheizung im Rahmen der Schulsanierung vorgeschlagen. Die Wärmeverteilung erfolgt über eine Fußbodenheizung. Neben einer PV- Anlage (aktuell nicht in den Baukosten enthalten und ggf. von einem externen Betreiber errichtet) wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut.

 

Das Gebäude hat eine Nettogrundfläche von ca. 950 m².

Die seitens des Architekturbüros ermittelten Baukosten lassen sich aufgrund des aktuell stark in Bewegung befindlichen Baumarktes (32 % Kostensteigerung seit Herbst 2020 und allein 9,1 % Steigerung im letzten Quartal) nicht exakt abzubilden. Allgemein wird von einer Beruhigung der Preisentwicklung ausgegangen. Aus diesem Grund wird für die Baukosten eine Preisspanne von 5,5 Mio. bis 6,1 Mio. prognostiziert. Die Baukosten werden im Rahmen der weiteren Planung unter Beachtung der Baupreisentwicklung fortgeschrieben, spätestens vor Beginn der Ausschreibung konkretisiert und zur weiteren Beratung vorgestellt.

 

Vor dem Hintergrund eines derzeit nicht vorhandenen Sonderförderprogramms für den Neubau von Kindertagesstätten im Bundes oder Landesbereich, greift für unser Vorhaben eine subsidiäre Förderung nach Art. 28 Bay. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) i. V. m. Art. 10 Bay. Finanzausgleichsgesetz (BayFAG).

 

Die Ermittlung der förderfähigen Kosten erfolgt nach den zuweisungsfähigen Nutzungsflächen (gem. Raumprogramm für KiTa) die mit dem gültigen Kostenrichtwert von derzeit 5.636,00 € multipliziert werden. Von diesem ermittelten Wert erwarten wir eine Förderquote von ca. 50%. Ausgehend von der Nettogrundfläche i. H. v. 950 m² wird eine maximale Förderung von 2.677.100 € kalkuliert.

 

Wir erwarten allerdings aufgrund der dargelegten Entwicklungen eine Anpassung der Kostenrichtwerte im Jahr 2023. Die vorgenannte Kalkulation stellt somit nur die aktuellen Konditionen dar und wir rechnen mit einer deutlichen Verbesserung der Förderkulisse.

 

Der Eingang der staatlichen Fördermittel beginnt erfahrungsgemäß erst im Jahr nach dem tatsächlichen Baubeginn; außerdem werden 20 % der Gesamtzuwendung bis nach Prüfung des endgültigen Verwendungsnachweises einbehalten.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden auf der Haushaltsstelle 1.8839.9420 in der Haushaltsplanung 2023 sowie der Finanzplanung berücksichtigt. In 2023 werden ausschließlich Planungskosten zum Tragen kommen.

 

Für die zu veranschlagenden Ausgaben im Finanzplanungszeitraum sind Verpflichtungsermächtigungen vorzusehen.