Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (2013) und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 „Kindertagesstätte Pegnitzgrund“ wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen in Session:
Begründung Bebauungsplan
Begründung Flächennutzungsplanänderung
Der Stadtrat der Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz hat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 „Kindertagesstätte Pegnitz- grund“ aufzustellen.
Um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter zu decken, soll eine neue Kindertagesstätte im Pegnitzgrund errichtet werden. Der Vorhabensträger „Projekt Pegnitz- grund GbR“ konnte hierzu ein Grundstück von einem örtlichen Sportverein erwerben.
Weiterhin besteht eine Kaufoption auf ein angrenzendes städtisches Grundstück für eine mögliche Erweiterung.
Geplant ist zunächst ein 4-gruppiger Neubau mit 24 Kindergartenplätzen und 50 Kinder- gartenplätzen.
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Lage mit Änderungsbereich |
Plangebiet |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.