Betreff
Einbeziehungssatzung Neunhof – Ochsenkopfstraße
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/194/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.         Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Die Einbeziehungssatzung „Neunhof – Ochsenkopfstraße“ in der Fassung vom 26.07.2022 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

Anlagen:

-           Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag

-           Anlage 2 Satzungsplan i.d.Fassung vom 26.07.2022

 

In Session eingestellt:

-           Begründung i.d.Fassung vom 26.07.2022

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 17.05.2022 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Neunhof – Ochsenkopfstraße“  beschlussmäßig gebilligt.

In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Während der Auslegungsfrist vom 03.06.2022 bis zum 04.07.2022 wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 24.05.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes bis zum 04.07.2022 abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt. Die Stellungnahmen führten zu textlichen Anpassungen in Teilen der textlichen Hinweise und der Begründungen des Satzungsentwurfes vom 17.05.2022. Eine erneute Auslegung und Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Nachdem sich durch die Beteiligung keine Änderungen des Satzungsentwurfes mehr ergeben, kann die Einbeziehungssatzung „Neunhof – Ochsenkopfstraße“ beschlossen werden.