a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2021
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HHJ 2021
c) Genehmigung des Budgetübertrages
d) Genehmigung der zu übertragenden Haushaltsreste
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 2.947.500 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 7.601.661,57 EUR wurden 226.306,32 EUR in Abgang gebracht.
Im übertragenen Betrag von 19.085.386,52 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2022 enthalten.
a) Bekanntgabe der
Jahresrechnungsergebnisse 2021
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen wurde das Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
aa) Stadt Lauf
a.d.Pegnitz
I.
Haushaltsansätze 2021 |
|||||
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
62.060.390,00 € |
||||
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
17.846.886,00 € |
||||
II.
Abschlussergebnis 2021 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
64.487.657,34 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
40.239,97 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
64.447.417,37 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. Zuführung zum VermHH) |
64.459.870,01 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
162.570,69 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
184.194,15 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
-9.170,82 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
64.447.417,37 € |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
11.943.621,78 € |
||||
+ neue
Haushaltseinnahmereste |
8.618.718,13 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltseinnahmereste |
2.947.500,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
22,90 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
17.614.817,01 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. SollÜ) |
5.985.479,98 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
11.671.449,20 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
42.112,17 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
|
17.614.817,01 € |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt in E+A |
82.062.234,38 € |
||||
darin
enthalten: |
|||||
Zuführung vom
Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
5.221.788,71 € |
||||
(Haushaltsansatz 312.874 €) |
|||||
Sollfehlbetrag 2021, d.
h. Entnahme aus der Rücklage |
950.000,00 € |
||||
(Haushaltsansatz 1.250.000 €) |
|||||
III.
Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2021 |
|||||
Stand 31.12.2020 |
Stand 31.12.2021 |
||||
Allgemeine
Rücklage |
1.598.979,63 € |
648.979,63 € |
|||
Sonderrücklagen |
|||||
- Römer’sche Stiftung |
258.202,15 € |
256.909,67 € |
|||
- Kultur |
102.398,82 € |
125.811,70 € |
|||
Schuldenstand |
20.719.823,15 € |
19.341.267,98 € |
IV. Allgemeines
Weitere Ausführungen sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2021 und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
ab)
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard
I.
Haushaltsansätze 2021 |
|||||
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
100.964,00 € |
||||
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben |
1.300.708,00 € |
||||
II.
Abschlussergebnis 2021 |
|||||
Verwaltungshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
125.445,89 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
125.445,89 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. Zuführung zum VermHH) |
125.445,89 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
125.445,89 € |
||||
Vermögenshaushalt |
|||||
Solleinnahmen |
422.827,96 € |
||||
+ neue
Haushaltseinnahmereste |
950.000,00 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltseinnahmereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kasseneinnahmereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Solleinnahmen |
1.372.827,96 € |
||||
Sollausgaben
(inkl. SollÜ) |
131.793,41 € |
||||
+ neue
Haushaltsausgabereste |
1.241.034,55 € |
||||
./. Abgang
alter Haushaltsausgabereste |
0,00 € |
||||
./. Abgang
alter Kassenausgabereste |
|
0,00 € |
|||
bereinigte
Sollausgaben |
|
1.372.827,96 € |
|||
Gesamtergebnis |
|||||
Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt in E+A |
1.498.273,85 € |
||||
darin
enthalten: |
|||||
Zuführung vom
Verwaltungs- an Vermögenshaushalt |
91.469,56 € |
||||
(Haushaltsansatz 50.708 €) |
|||||
Sollfehlbetrag
2021, d. h. Entnahme aus der Rücklage |
321.580,44 € |
||||
darin: Entn.
a. d. allgemeinen Rücklage |
224.290,63 € |
||||
darin: Entn.
Sonderrücklage Grundstockvermögen |
107.067,77 € |
||||
darin: Zuf. Instandhaltungsrücklage |
9.777,96 € |
||||
III.
Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2021 |
|||||
Stand 31.12.2020 |
Stand 31.12.2021 |
||||
Allgemeine
Rücklage |
224.290,63 € |
0,00 € |
|||
SRL Grundstockvermögen |
369.218,11 € |
378.996,07 € |
|||
Instandhaltungsrücklage |
114.436,72 € |
7.368,95 € |
ac) J.F.Barth’sche
Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F.Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 130,17 EUR an und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 130,17 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 130,17 EUR entnommen werden. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2021 55.655,94 EUR.
Die
Jahresrechnungsergebnisse werden hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben,
eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
b) Genehmigung der
über- und außerplanmäßigen Ausgaben
ba) Stadt Lauf
a.d.Pegnitz
Soweit nicht bereits während des laufenden Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 6.365.563,69 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedürfen.
bb)
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard:
Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts sind 40.761,56 EUR nachträglich zu genehmigen, für die sonstigen Überschreitungen wurden während des laufenden Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 6.365.563,69 EUR (Stadt Lauf a.d.Pegnitz) und 40.761,56 EUR (Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard) werden nachträglich genehmigt.
Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
c) Genehmigung des
Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.
Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können in das nächste Jahr (2021) vorgetragen werden. Die eingestellten Budgets (19 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2021 einen Betrag von insgesamt 453.550 EUR (zzgl. HAR aus 2020 i.H.v. 88.558,17 EUR), von denen 143.984,30 EUR zum Übertrag empfohlen werden.
Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 143.984,30 EUR vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
d) Genehmigung der in
Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
da) Stadt Lauf
a.d.Pegnitz
Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur
Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine
Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten
Haushaltsreste ist beigefügt.
Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Zur JR 2021 wurden insgesamt 8.618.718,13 EUR nach 2022 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 2.947.500 EUR in Abgang gestellt werden.
Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.
Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 42.112,17 EUR im Vermögenshaushalt und 184.194,15 EUR im Verwaltungshaushalt (z. B. aus den Jahren 2020 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).
Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2021 die bereits zum Haushalt 2022 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 11.671.449,20 EUR im Vermögenshaushalt und 38.582,07 EUR (zzgl. Budgetreste) an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (7.375.355,25 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.
db) Glockengießer
Spitalstiftung St.Leonhard
Die für den Neubau des Demenzzentrums eingeplanten Einnahme- und Ausgabeansätze wurden in das Jahr 2022 übernommen und stehen dort zur Verfügung. So wurde die Haushaltseinnahmereste für die noch ausstehenden Zuschüsse i.H.v. 450.000 EUR, die Kreditermächtigung i.H.v. 500.000 EUR und der Haushaltseinnahmerest für die Baumaßnahme i.H.v. 1.241.034,55 EUR übertragen.