Betreff
Jahresrechnungen 2021 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung) und der J.F.Barth`schen Stiftung
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2021
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HHJ 2021
c) Genehmigung des Budgetübertrages
d) Genehmigung der zu übertragenden Haushaltsreste
Vorlage
FB 2/097/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 2.947.500 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 7.601.661,57 EUR  wurden 226.306,32 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 19.085.386,52 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2022 enthalten.

 

 

 

a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2021

 

Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen wurde das Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

 

aa) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

I. Haushaltsansätze 2021

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

62.060.390,00 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

17.846.886,00 €

II. Abschlussergebnis 2021

Verwaltungshaushalt

     Solleinnahmen

64.487.657,34 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

40.239,97 €

bereinigte Solleinnahmen

64.447.417,37 €

Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)

64.459.870,01 €

+ neue Haushaltsausgabereste

162.570,69 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

184.194,15 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

-9.170,82 €

bereinigte Sollausgaben

64.447.417,37 €

Vermögenshaushalt

Solleinnahmen

11.943.621,78 €

+ neue Haushaltseinnahmereste

8.618.718,13 €

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

2.947.500,00 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

22,90 €

bereinigte Solleinnahmen

17.614.817,01 €

Sollausgaben (inkl. SollÜ)

5.985.479,98 €

+ neue Haushaltsausgabereste

11.671.449,20 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

42.112,17 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

0,00 €

bereinigte Sollausgaben

 

17.614.817,01 €

Gesamtergebnis

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A

82.062.234,38 €

darin enthalten:

Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt

5.221.788,71 €

  (Haushaltsansatz 312.874 €)

Sollfehlbetrag 2021, d. h. Entnahme aus der Rücklage

950.000,00 €

   (Haushaltsansatz 1.250.000 €)

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2021

Stand 31.12.2020

Stand 31.12.2021

Allgemeine Rücklage

1.598.979,63 €

648.979,63 €

Sonderrücklagen

 - Römer’sche Stiftung

258.202,15 €

256.909,67 €

 - Kultur

102.398,82 €

125.811,70 €

Schuldenstand

20.719.823,15 €

19.341.267,98 €

 

IV. Allgemeines

 

Weitere Ausführungen sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2021 und den weiteren Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ab) Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard

 

I. Haushaltsansätze 2021

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

100.964,00 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben

1.300.708,00 €

II. Abschlussergebnis 2021

Verwaltungshaushalt

     Solleinnahmen

125.445,89 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

0,00 €

bereinigte Solleinnahmen

125.445,89 €

Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)

125.445,89 €

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

0,00 €

bereinigte Sollausgaben

125.445,89 €

Vermögenshaushalt

Solleinnahmen

422.827,96 €

+ neue Haushaltseinnahmereste

950.000,00 €

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

 

0,00 €

bereinigte Solleinnahmen

1.372.827,96 €

Sollausgaben (inkl. SollÜ)

131.793,41 €

+ neue Haushaltsausgabereste

1.241.034,55 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

 

0,00 €

bereinigte Sollausgaben

 

1.372.827,96 €

Gesamtergebnis

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A

1.498.273,85 €

darin enthalten:

Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt

91.469,56 €

  (Haushaltsansatz 50.708 €)

Sollfehlbetrag 2021, d. h. Entnahme aus der Rücklage

321.580,44 €

darin: Entn. a. d. allgemeinen Rücklage

224.290,63 €

darin: Entn. Sonderrücklage Grundstockvermögen

107.067,77 €

darin:  Zuf. Instandhaltungsrücklage                    

9.777,96 €

III. Entwicklung der Rücklagen im Jahr 2021

Stand 31.12.2020

Stand 31.12.2021

Allgemeine Rücklage

224.290,63 €

0,00 €

SRL Grundstockvermögen

369.218,11 €

378.996,07 €

Instandhaltungsrücklage

114.436,72 €

7.368,95 €

 

ac) J.F.Barth’sche Stiftung

 

Die Haushaltsrechnung der J.F.Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 130,17 EUR an und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 130,17 EUR.

Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 130,17 EUR entnommen werden. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2021 55.655,94 EUR.

 

Die Jahresrechnungsergebnisse werden hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben, eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

ba) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Soweit nicht bereits während des laufenden Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 6.365.563,69 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedürfen.

 

bb) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard:

 

Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts sind 40.761,56 EUR nachträglich zu genehmigen, für die sonstigen Überschreitungen wurden während des laufenden Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 6.365.563,69 EUR (Stadt Lauf a.d.Pegnitz) und  40.761,56 EUR (Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard) werden nachträglich genehmigt.

Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.

Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können in das nächste Jahr (2021) vorgetragen werden. Die eingestellten Budgets (19 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2021 einen Betrag von insgesamt 453.550 EUR (zzgl. HAR aus 2020 i.H.v. 88.558,17 EUR), von denen 143.984,30 EUR zum Übertrag empfohlen werden.

Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 143.984,30 EUR vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

da) Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten Haushaltsreste ist beigefügt.

 

Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.

Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.

Zur JR 2021 wurden insgesamt 8.618.718,13 EUR nach 2022 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 2.947.500 EUR in Abgang gestellt werden.

 

Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.

Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 42.112,17 EUR im Vermögenshaushalt und 184.194,15 EUR im Verwaltungshaushalt (z. B. aus den Jahren 2020 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).

Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2021 die bereits zum Haushalt 2022 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 11.671.449,20 EUR im Vermögenshaushalt und 38.582,07 EUR (zzgl. Budgetreste) an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (7.375.355,25 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.

 

 

 

db) Glockengießer Spitalstiftung St.Leonhard

 

Die für den Neubau des Demenzzentrums eingeplanten Einnahme- und Ausgabeansätze wurden in das Jahr 2022 übernommen und stehen dort zur Verfügung. So wurde die Haushaltseinnahmereste für die noch ausstehenden Zuschüsse i.H.v. 450.000 EUR, die Kreditermächtigung i.H.v. 500.000 EUR und der Haushaltseinnahmerest für die Baumaßnahme i.H.v. 1.241.034,55 EUR übertragen.