Betreff
Infrakredit Kommunal Darlehen der Landesförderbank Bayern i. H. v. 2,135 Mio. € aus 2019; anteilige Rückzahlung und Umschuldung
Vorlage
FB 2/094/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Rückzahlung i. H. v. 135.000,00 € ist in Form einer Umschuldung über das Trägerdarlehen der Stadt an den Abwasserbetrieb abzuwickeln. Der Mittelrückfluss erfolgt wie üblich über die turnusmäßige Tilgung und angemessene Verzinsung der Restschuld zum Ende des Kalenderjahres.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rückzahlungsverpflichtung fristgerecht bis zum 16.05.2022 an die Landesförderbank Bayern zu erfüllen und das o. g. Verfahren buchhalterisch entsprechend abzubilden. 

 

Sachverhalt:

Der Abwasserbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2019 einen Förderkredit i. H. v. 2.135.000,00 € zu einem Zinssatz von 0% bei der Landesförderbank (LfA) Bayern zur Deckung der Ausgaben für Investitionsmaßnahmen aufgenommen.


Grundlage für die Kreditaufnahme in dieser Höhe, waren prognostizierte Gesamtkosten i. H. v. rd. 4,98 Mio. € für die Finanzierung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen, u. a. für

-       Anschluss OT Dehnberg-Höflas

-       Anschluss OT Weigenhofen

-       Anschluss OT Simonshofen

sowie weitere Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet.

 

Für die Anschlüsse Dehnberg-Höflas und Simonshofen wurde auch ein Mittelrückfluss aus Zuwendungen eingeplant, der zum Zeitpunkt der Antragstellung mit 1,3 Mio. € angenommen wurde.

 

 

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2019 wurde fristgerecht der erforderliche Verwendungsnachweis zum Förderkredit am 10.12.2021 gestellt. Die endgültig abrechenbaren Investitionskosten ergaben im Vergleich zu den in 2019 kalkulierten 4,98 Mio. € nunmehr 3,45 Mio. €. Auch die Rückflüsse aus Zuwendungen, die ursprünglich mit 1,3 Mio. € beziffert wurden, erhöhten sich zu unseren Gunsten auf insgesamt 2,02 Mio. €.

 

Dies hat nun letztendlich zur Folge, dass aufgrund der verminderten Ausgaben und der höher generierten Mittel aus Zuwendungen der Förderzweck für den Infrastrukturkredit der LfA Bayern nicht mehr erfüllt wurde und daher gemäß den Vertragsbedingungen eine anteilige Rückzahlung i. H. v. 135.000,00 € zu erbringen ist. Die Rückzahlungsverpflichtung ist bis zum 16. Mai 2022 zu erfüllen.

 

Eine potentiell mögliche Vorfälligkeitsentschädigung an die LfA Bayern wurde von dort aufgrund des aktuellen Zinsgefüges unter Vorbehalt negiert.

 

Weiteres Vorgehen:

Da sich eine Kreditaufnahme über diesen Betrag bei einem Kreditinstitut aufgrund der aktuellen Marktlage und des geringen Betrages unwirtschaftlich darstellt, schlägt die Verwaltung vor, dies intern in Form einer Umschuldung über das Trägerdarlehen der Stadt Lauf an den Abwasserbetrieb abzuwickeln.

 

Aktuell weißt das Trägerdarlehen zum Stand 01.01.2022 eine Restschuld i. H. v. 12.359.267,76 € in der Schlussbilanz auf, das jährlich in Höhe der bereinigten Abschreibungen getilgt und zu einem Zinssatz von 0,55% p. a. verzinst wird. Auf den Beschluss des Stadtrats vom 21.06.2018 wird hingewiesen.


Insofern würde nun die Umschuldung des Rückzahlungsbetrags die Restschuld um 135.000,00 € auf insgesamt 12.494.267,76 € erhöhen. 

 

Fazit:

Um die Abwicklung der Rückzahlung des Infrastrukturkredits i. H. v. 135.000,00 € so unbürokratisch und effizient wie möglich zu lösen, favorisiert die Verwaltung die interne Lösung der Umschuldung über das Trägerdarlehen. Dieses wird wie üblich im nächsten Turnus getilgt und marktüblich verzinst, sodass der Stadt in der Gesamtschau keine nennenswerten Nachteile entstehen.