Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-,
Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Als
behördlicher Datenschutzbeauftragter wird die Fa. Secopan GmbH benannt.
2. Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag vom 21.02./25.02.2022.
Mit Ausscheiden des
bisherigen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen am Landratsamt
Nürnberger Land musste diese Aufgabe neu vergeben werden.
Über die
Bürgermeisterversammlung des Landkreises wurde die Firma Secopan angefragt.
Ebenso wie weitere Landkreiskommunen hat die Stadt Lauf daraufhin einen
Dienstleistungsvertrag mit der Firma Secopan als neuen externen
Datenschutzbeauftragten abgeschlossen. Somit ist gewährleistet, dass der
Datenschutzbeauftragte auch über das in Art. 37 Abs. 5 DSGVO erforderliche
Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis
verfügt und somit die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 39 DSGVO gewährleistet
ist.
Nach den
datenschutzrechtlichen Vorschriften muss dieser Datenschutzbeauftragte noch
formal benannt werden. Dies unterliegt nach § 2 Nr. 15 GeschO der Zuständigkeit
des Stadtrats.