Betreff
Vollzug der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO);
Benennung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten
Vorlage
FB 1/138/2022
Aktenzeichen
0471/FB 1/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Als behördlicher Datenschutzbeauftragter wird die Fa. Secopan GmbH benannt.

2.       Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag vom 21.02./25.02.2022.

 

Mit Ausscheiden des bisherigen Datenschutzbeauftragten für die Landkreiskommunen am Landratsamt Nürnberger Land musste diese Aufgabe neu vergeben werden.

 

Über die Bürgermeisterversammlung des Landkreises wurde die Firma Secopan angefragt. Ebenso wie weitere Landkreiskommunen hat die Stadt Lauf daraufhin einen Dienstleistungsvertrag mit der Firma Secopan als neuen externen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen. Somit ist gewährleistet, dass der Datenschutzbeauftragte auch über das in Art. 37 Abs. 5 DSGVO erforderliche Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis verfügt und somit die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 39 DSGVO gewährleistet ist.

 

Nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften muss dieser Datenschutzbeauftragte noch formal benannt werden. Dies unterliegt nach § 2 Nr. 15 GeschO der Zuständigkeit des Stadtrats.