Betreff
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die städt. Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/047/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt: 

 

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2022 wird erlassen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nach Beratung in der digitalen Informations- und Beratungsplattform (Kinder, Jugend & Senioren) am 08.02.2022 und Beschlussfassung im Stadtrat am 24.02.2022 hat die Verwaltung die geplanten Änderungen an der Gebührensatzung für städt. Kindertagesstätten vorbereitet. Die wichtigsten Änderungen sind dabei die Gebühren um 3,2 % an die Tarifsteigerung anzupassen, die Geschwisterermäßigung auf eine Pauschale von 30 Euro für das älteste Geschwisterkind umzustellen und für die Angebote der musikalischen Früherziehung und Englisch für Vorschulkinder im Kindergarten, soweit diese in den Kindertagesstätten angeboten werden, keine gesonderte Gebühr von den Familien zu erheben.