Betreff
Markt Eckental - 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Forth Nr. 8/14a "Humboldtstraße"
-Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/179/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.              Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8/14a "Humboldtstraße vom 15.03.2022 wird zur Kenntnis genommen.

2.              Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.

 

Anlagen in Session:

Bebauungsplan vom 15.03.2022

Begründung vom 15.03.2022

 

 

Der Gemeinderat des Marktes Eckental hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 08/14a

„Humboldtstraße“ gem. § 13a BauGB (Innenentwicklung) zu ändern.

 

Ziel der Planung ist, den Bedarf an Wohnbauflächen zu decken. Für das Baugebiet „Humboldtstraße“ besteht ein rechtswirksamer Bebauungsplan aus dem Jahr 1983, der im Norden ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Für den südlichen Teil ist derzeit ein Mischgebiet festgesetzt. Nach dem Wegfall der gewerblichen Nutzung im südlichen Bereich, ließ sich keine gewerbliche Nutzung mehr finden, die die erforderliche Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen sicherstellt. Daher soll nunmehr der Bereich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ortsteils Forth des Marktes Eckental und hat eine Fläche von ca. 0,65 ha.

 

Lage im Marktgebiet

Planung und Geltungsbereich

 

 

Die Stadt Lauf hat bereits mit Schreiben vom 22.02.2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen zur Planung wie folgt Stellung genommen:

 

1.         Der Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.

2.         Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Bebauungsplanänderung vom 15.03.2022 nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung vorzubringen.