Betreff
Vollzug des GLKrWG; Festststellung der Amtsniederlegung von Herrn Christian Mayer als Stadtratsmitglied und Entscheidung über die Listennachfolge
Vorlage
FB 1/130/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Die Amtsniederlegung von Herrn Christian Mayer als Stadtratsmitglied des Stadtrats der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

 

2.       Als Listennachfolger rückt Herr Jan Rath aus dem Wahlvorschlag 01 „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ nach.

 

Herr Christian Mayer hat mit E-Mail vom 23.03.2022 erklärt, sein Amt als Stadtratsmitglied niederzulegen, da er seinen Lebensmittelpunkt nach Dänemark verlegt.

 

Nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften kann eine gewählte Person ihr Amt niederlegen. Ein besonderer Grund i.S.v. Art. 19 GO ist nicht erforderlich (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).

 

Die Amtsniederlegung ist durch den Stadtrat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Gleichzeitig ist über die Listennachfolge zu entscheiden (Art. 37 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG).

 

Listennachfolger für Wahlvorschlag 01 „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ ist Herr Jan Rath (3553 gültige Stimmen). Herr Rath wurde bereits verständigt und hat die Listennachfolge vorbehaltslos angenommen und ist auch bereit, den notwendigen Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.