Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Die
Amtsniederlegung von Herrn Christian Mayer als Stadtratsmitglied des Stadtrats
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG
festgestellt.
2. Als
Listennachfolger rückt Herr Jan Rath aus dem Wahlvorschlag 01
„Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ nach.
Herr
Christian Mayer hat mit E-Mail vom 23.03.2022 erklärt, sein Amt als
Stadtratsmitglied niederzulegen, da er seinen Lebensmittelpunkt nach Dänemark
verlegt.
Nach den
kommunalwahlrechtlichen Vorschriften kann eine gewählte Person ihr Amt
niederlegen. Ein besonderer Grund i.S.v. Art. 19 GO ist nicht erforderlich
(Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG).
Die
Amtsniederlegung ist durch den Stadtrat festzustellen (Art. 48 Abs. 3 Satz 2
GLKrWG). Gleichzeitig ist über die Listennachfolge zu entscheiden (Art. 37 Abs.
2 Satz 1 GLKrWG).
Listennachfolger
für Wahlvorschlag 01 „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ ist Herr
Jan Rath (3553 gültige Stimmen). Herr Rath wurde bereits verständigt und hat
die Listennachfolge vorbehaltslos angenommen und ist auch bereit, den
notwendigen Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.