Betreff
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz - Bebauungsplan Nr. 35 "Micheläcker"
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a BauGB
Vorlage
FB 5/178/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Micheläcker“ vom 15.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.

2.         Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.

 

Anlagen in Session:

Plan

Begründung

 

Die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 35 „Micheläcker“ gem. § 13 b BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist es, die Nachfrage nach Wohnbauflächen im Ortsteil Haimendorf zu befriedigen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Haimendorf am östlichen Ortsrand. Es hat eine Fläche von ca. 0,7 ha.

 

Die Stadt Lauf hat bereits mit Schreiben vom 04.11.2020 zur Planung wie folgt Stellung genommen:

 

1.         Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Micheläcker“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde danach geändert. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich ausgelegt und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Stellungnahmen sind auf die geänderten Teilbereiche beschränkt.

 

Die Änderungen sind im Bebauungsplan markiert und beinhalten die Herausnahme von 2 geplanten Bauparzellen aus dem Geltungsbereich, die Verschmälerung der Erschließungsstraße, die Änderung der Wendeanlage, den Verzicht auf einen Stich nach Westen und die Verschmälerung der Straße.

 

 

Lage

Bebauungsplan mit Geltungsbereich

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.