Betreff
Gemeinde Leinburg - Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
-Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/177/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Gemeinde Leinburg wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Anlage in Session:

Begründung

Pläne

 

Für die Gemeinde Leinburg liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1989 vor. Zwischenzeitlich wurde aufgrund der fortschreitenden Siedlungsentwicklung eine Reihe von Änderungsverfahren für Teilbereiche durchgeführt.

 

25 Jahre nach Wirksamwerden des ersten Flächennutzungsplanes waren die Aktualisierung des städtebaulichen Bestandes sowie die Anpassung der Entwicklungsziele an die aktuelle Situation erforderlich. Deshalb ist die notwendige Fortschreibung des Flächennutzungs-planes und der Erarbeitung des Landschaftsplanes erforderlich.

 

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.

 

Ziel der gemeindlichen Siedlungsentwicklung ist es, die leicht positive Bevölkerungs-entwicklung der letzten 20 Jahre fortzusetzen und der Überalterung entgegenzuwirken.

Die Änderungen bestehen überwiegend in der Rücknahme von Bauflächen in mehreren Teilbereichen. Lediglich in Leinburg, Gersdorf und Oberhaidelbach wurden in geringem Umfang Bauflächen ergänzt, in Diepersdorf wurde eine bisher als Wohnbaufläche geplante Fläche als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.03.2020 im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bereits beraten. Die Planung wurde nach der Auslegung nochmals geändert.

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Äußerungen vorzubringen.