Interessensbekundung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz bekundet ihr
Interesse an der Ausrichtung einer Landesgartenschau in den Jahren 2028 bis
2032.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
entsprechende Interessensbekundung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH
einzureichen.
3. Der Stadtrat ist darüber zu informieren,
ob seitens der Bayerischen Landesgarten-schau GmbH die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
als eine für die Landesgartenschau geeignete Kommune in Betracht kommt.
Anschließend wird über das weitere Bewerbungsverfahren entschieden.
Auf Grund
von Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.10.2019 bzw. der
CSU-Fraktion vom 09.10.2019 wurde die Verwaltung mit Stadtratsbeschluss vom
26.11.2019 beauftragt, im Rahmen der Stadtentwicklung vorbereitende
Untersuchungen zur Durchführung einer Landesgartenschau in Lauf a.d.Pegnitz
durchzuführen und die weiteren Umsetzungsschritte zu erarbeiten und
vorzustellen.
Seitens der
Verwaltung wurde deshalb Kontakt mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH
aufgenommen, um hier die notwendigen Verfahrensschritte abzuklären.
Das
Verfahren für die Bewerbung zu einer Landesgartenschau gliedert sich in zwei
Phasen. Phase 1 stellt eine sogenannte „Interessensbekundung“ dar. Hier
bekundet die Kommune ihr Interesse an der Durchführung einer Landesgartenschau
unter Vorlage einer groben Ideenskizze.
Erst wenn in
Phase 1 auf Grund der ersten grundsätzlichen Überlegungen festgestellt wird,
dass die Eignung der Kommune für eine Landesgartenschau gut und somit die
Bewerbungs-chancen vielversprechend sind, muss eine detaillierte Planung
erfolgen (konkretes Bewer-bungsverfahren; „Phase 2“).
Als
mögliches Gelände für eine Landesgartenschau sehen die Verwaltung und die
Bayerische Landesgartenschau GmbH den Bereich der Pegnitzwiesen als geeignet
an. Zudem soll die Fläche vom bisherigen Bauhofgelände bis hin zur Pegnitz über
das Wenzelschloss genutzt werden.
Zentrales
Thema der Landesgartenschau könnte nach Auffassung der Verwaltung das Thema
„Wasser“ werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, als Titel für eine
mögliche Landesgartenschau „Wasserfarben 20XX – Landesgartenschau in Lauf“ vor.
Die Farbe von Blumen und Blüten in Kombination mit dem zentralen Thema Wasser
der Landesgarten-schau werden hier in einem Ein-Wort-Claim abgebildet. Die
Assoziation der allermeisten Menschen mit dem Begriff sollte durchweg positiv
besetzt sein, drückt er doch Individualität, künstlerische Freiheit und
kindliche Verspieltheit aus. Im Zusammenspiel mit einem Logo aus den beiden
Laufer Wellen (blau) und bunten Blüten – alles verwischt, wie man es aus der
Nutzung von Wasserfarben kennt, holt dieser Claim alle Altersgruppen ab.
Nach
Information der Bayerischen Landesgartenschau GmbH wurde der Vergabezeitraum
nun auf die Jahre 2028 bis 2032 ausgedehnt. Eine Interessensbekundung ist bis
spätestens 30.06.2021 abzugeben.
Eine
Übersicht mit den Ideen, Zielen und auch möglichen Attraktionen einer
Landesgarten-schau wird die Verwaltung dem Stadtrat in der Sitzung vorstellen.