- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten
Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind
tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 wird beschlussmäßig gebilligt.
4. Der Bebauungsplan Nr.111 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom 25.03.2021 wird beschlussmäßig gebilligt.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
- Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag
- Anlage 2 Flächennutzungsplan – Entwurf vom 25.03.2021
- Anlage 3 Bebauungsplan – Entwurf vom 25.03.2021
In Session eingestellt:
Begründung zum Entwurf Flächennutzungsplan vom 25.03.2021
Begründung zum Entwurf Bebauungsplan vom 25.03.2021
Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth, Bericht-Nr. 19.11148-b01 vom 09.11.2020
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 19.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 “Sondergebiet Kunigundenberg“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren sowie die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Vom 08.12.2020 bis zum 08.01.2021 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 30.11.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 08.01.2021 abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TB Markert, Nürnberg und der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen und Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt sind.
Die Verwaltung bittet, die einzelnen Beschlussvorschläge zu beschließen, dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“ beschlussmäßig zu billigen.
Gegenüber dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden im
Wesentlichen folgende Modifizierungen vorgenommen:
- Im Baufenster SO 1 wird für eine eingeschossige Bauweise auch ein Flachdach ermöglicht.
- Für das Baufenster im SO 2 wird eine maximale Grundfläche von 330 m² festgesetzt.
Im weiteren Verfahrensablauf können dann die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.