- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 112 „Graubühl“ wird aufgestellt. Der Geltungsbereich ist im
Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 (Anlage)
dargestellt.
2.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 25.03.2021
wird gebilligt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlage: Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Geltungsbereich
in der Fassung vom 25.03.2021
In Session eingestellt: Begründung in der Fassung vom 25.03.2021
In Schönberg, im Bereich nördlich der Bühlstraße, zwischen der Straße „Am Jagdstadel“ und der Rothenbergstraße ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine Wohnbaufläche dargestellt, die derzeit unbebaut ist. Der Eigentümer dieser Flächen beabsichtigt nunmehr die Flächen zu entwickeln. Ziel soll es sein verschiedene Wohnraumangebote generieren zu können.
Die Fläche hat einen Umfang von ca. 1,5 ha.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung herbeizuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Hinblick auf die Schaffung einer geeigneten Erschließung des Plangebietes im Bereich des Friedhofsvorplatzes, ist die Einbeziehung weiterer Grundstücke in die Planung erforderlich. Zudem sollen bereits bebaute Grundstücke im Bereich des Friedhofsvorplatzes zur Anpassung des Baurechts an tatsächliche Verhältnisse sowie drei Grundstücke im Randbereich der unbebauten Wohnbaufläche im Hinblick auf die langfristige Entwicklung mit einbezogen werden. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt daher ca. 2,2 ha.
Ausschnitt Flächennutzungsplan