Betreff
Nutzung des Reigenplatzes im Jahr 2021
Vorlage
FB 1/076/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Im Jahr 2021 wird das Kontingent für die Nutzung des Reigenplatzes für nichtstädtische Veranstaltungen auf 30 Tage erhöht.

 

2.    Die weiteren Nutzungsbedingungen aus der Beschlussfassung vom 11.07.2019 bleiben bestehen.

 

 

Der Kultur- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 die Bedingungen für die Nutzung des Reigenplatzes durch Laufer Vereine beschlossen. Insbesondere wurde festgelegt, dass eine Nutzung durch nichtstädtische Veranstaltungen auf maximal 15 Tage pro Jahr begrenzt ist.

 

Der Verein arteschock e.V. veranstaltet am Kunigundenberg jährlich das Sommerkino, welches in 2021, auch aufgrund der Corona-Pandemie, durch Konzerte und Theateraufführungen ergänzt werden soll. Zudem soll auch ein Teil der Laufer Literaturtage in den Sommer verlegt werden.

 

Um hier die Kulturszene mit der Möglichkeit der Nutzung des Reigenplatzes zu unterstützen, gleichzeitig aber auch andere Vereine diesen nutzen können, schlägt die Verwaltung vor, das Kontingent einmalig im Jahr 2021 auf 30 Tage zu erhöhen.