Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Im
Jahr 2021 wird das Kontingent für die Nutzung des Reigenplatzes für
nichtstädtische Veranstaltungen auf 30 Tage erhöht.
2.
Die
weiteren Nutzungsbedingungen aus der Beschlussfassung vom 11.07.2019 bleiben bestehen.
Der Kultur- und
Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 die Bedingungen für die
Nutzung des Reigenplatzes durch Laufer Vereine beschlossen. Insbesondere wurde
festgelegt, dass eine Nutzung durch nichtstädtische Veranstaltungen auf maximal
15 Tage pro Jahr begrenzt ist.
Der Verein
arteschock e.V. veranstaltet am Kunigundenberg jährlich das Sommerkino, welches
in 2021, auch aufgrund der Corona-Pandemie, durch Konzerte und
Theateraufführungen ergänzt werden soll. Zudem soll auch ein Teil der Laufer
Literaturtage in den Sommer verlegt werden.
Um hier die
Kulturszene mit der Möglichkeit der Nutzung des Reigenplatzes zu unterstützen,
gleichzeitig aber auch andere Vereine diesen nutzen können, schlägt die
Verwaltung vor, das Kontingent einmalig im Jahr 2021 auf 30 Tage zu erhöhen.