Betreff
Erlass der Benutzungsgebühren für den Besuch von städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/037/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf beschließt:

 

  1. Die Benutzungsgebühren für den Monat Dezember 2020 werden unverändert erhoben.

 

  1. Die Benutzungsgebühren in Höhe von 30.000 Euro für den Monat Januar 2021 werden Familien, ohne jegliche Inanspruchnahme der Notbetreuung, vollständig erlassen.

 

  1. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung werden die, nach der geschlossenen Buchungszeitvereinbarung, vollständigen Benutzungsgebühren erhoben. Unabhängig, von den tatsächlichen Anwesenheitszeiten und –tage.

 

 

Seit 16. Dezember 2020 hat das Ministerium erneut die Schließung der Kindertagesstätten angeordnet. Eine Notbetreuung wird für alle Eltern, welche eine Betreuung benötigen, angeboten, insbesondere sind jedoch folgende Kinder zulässig:

 

·         Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

·         Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

·         Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

·         Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

 

Die Schließungen sind bis 31.01.2021 angeordnet.

 

Für Dezember 2020 waren durch die Ferien in den Einrichtungen von vornherein Schließtage geplant, daher handelte es sich in der Regel um fünf ungeplante Tage. Die Verwaltung empfiehlt, die Forderung der Gebühren für den Monat Dezember unverändert aufrecht zu erhalten.

 

Die Benutzungsgebühren wurden für den Monat Januar vorerst nicht eingezogen. Familien, die sich für die Notbetreuung im Januar angemeldet haben, ist bekannt, dass Gebühren zu entrichten sind. Es handelt sich vor allem um Kinder, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Somit kommen die Kinder sehr regelmäßig, es werden selten vereinzelte Tage gebucht. Eine tagesgenaue Abrechnung, wie im Frühjahr 2020, erachtet die Verwaltung, auch aufgrund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes, als nicht notwendig. Durchschnittlich wird die Notbetreuung von 40 % der Kinder besucht.

 

Abweichend von § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung der Stadt Lauf für die Kindertagesstätten empfiehlt die Verwaltung, Familien, welche keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Gebühren vollständig zu erlassen. Diese Familien haben die Möglichkeit, ihr Kind selbst zu betreuen und entlasten dadurch die Notgruppen.

 

Für den Monat Januar würden Benutzungsgebühren von insgesamt 49.000 Euro gefordert. Der Anteil der Gebühren, für Familien, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen, liegt voraussichtlich bei 30.000 Euro. Eine genaue Aussage dazu, kann erst im Februar getroffen werden, da es noch zu vereinzelten Anmeldungen bei der Notbetreuung kommt.

 

Im Moment ist nicht bekannt, ob die Schließung verlängert wird oder ob der Freistaat Bayern, wie im Frühjahr, die Träger und Eltern mit einem Beitragszuschuss entlasten werden.

 

Die freien Träger in Lauf wurden über dieses Vorgehen informiert.