Betreff
Parkraumbewirtschaftung in Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 3/022/2021
Aktenzeichen
FB3/002/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Anwohnerparkbereichen A+B+C werden auf den Parkplatz Pegnitzwiese ausgeweitet.

 

  1. Bei der Vergabe von Dauerparkplätzen werden Anwohner künftig bevorzugt.

 

  1. Die Parkgebührenordnung vom 26.02.2015, in Kraft getreten am 01.04.2015, wird wie in Anlage beigefügt geändert. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Die Stadt Lauf bietet für Bürger, Arbeitnehmer/Arbeitgeber und Besucher verschiedene Möglichkeiten zum Parken an:

-          Kostenpflichtige und kostenfreie Parkplätze

-          Anwohnerparkplätze

-          Dauerparken

-          Park & Ride Parkplätze (Eigentum Deutsche Bahn)

Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit auf öffentlichen Privatparkplätzen gebührenpflichtig zu parken (z.B. „Parkplatz Troche“ (Mauergasse), Parkplatz der Raiffeisenbank, usw.)

Es kommt immer wieder von Anwohnern und Arbeitnehmern/Arbeitgebern zu Beschwerden, dass Parkraum nur in begrenztem Umfang vorhanden sei. Diesen Beschwerden haben wir uns angenommen und im Folgenden die einzelnen Parksituationen beleuchtet. Gleichzeitig haben wir die Betrachtung der Parksituation zum Anlass genommen, ein Gesamtkonzept für die Parkraumbewirtschaftung vorzuschlagen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Garagen und Stellplätze auf privatem Grund vordringlich zum Abstellen von Fahrzeugen zu nutzen sind.

 

 

 

Anwohnerparken

 

Allgemein/Grundsätzlich:

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch der Bürger auf Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs. Einen Bewohnerparkausweis erhält, wer sein seinen Hauptwohnsitz im jeweiligen Bereich hat, ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat und keine Garage oder Stellplatz nachweisen kann.

Die Zahl der Parkausweise kann die Anzahl der Stellflächen in gewissem Maß überschreiten, da anzunehmen ist, dass ein Teil der Bewohner den jeweiligen Stellplatz nicht in Anspruch nimmt (Urlaub, Schichtarbeit etc.).

In der VwV-StVO Buchstabe 6b zu §45 Abs. 1b StVO wird festgelegt: „Sind mehrere Antragsteller vorhanden als Stellflächen verfügbar, so muss ein Zuleitungssystem gewählt werden, was insbesondere den Gleichheitsgrundsatz beachtet (z.B. Sachkriterium Dringlichkeit od. Losverfahren gekoppelt mit Befristung). Fraglich ist hier, ob der Verwaltungsaufwand gerechtfertigt wäre und wie man als Sachbearbeiter die Dringlichkeit bewerten soll.

Die Ausdehnung eines Bewohnerparkgebiets ist abhängig von der Größe der Stadt. Sie darf selbst bei Städten mit über 1 Mio. Einwohnern grundsätzlich 1000 m nicht überschreiten. Laut Gerichtsurteilen sind bis zu 350 Meter Fußweg durchaus zumutbar.

 

 

 

 

Aktuelle Situation:

 

Es sind mehr Bewohnerparkausweise im Umlauf als ausgewiesene Bewohnerparkplätze vorhanden sind.

Verhältnis: ausgestellte Ausweise zu vorhandenen Parkplätzen:

Bereich

Ausgestellt

vorhanden

Faktor

Ziel

 

 

 

 

 

Parkbereich A

Spitalstraße-Barthstraße-Burggasse-Lukasgasse (+Marktpatz 44)

39

15

2,6

Durch Ausweitung des Parkgebiets auf PP Pegnitzwiese haben alle Anwohner die Möglichkeit zu parken

Parkbereich B

Höllgasse-Leßnergasse (+Johannisstraße 16)

17

8

2,1

Siehe Parkbereich A

Parkbereich C

Samstagstraße bis Holfelder Platz (verkehrsberuhigter Bereich)-Siebenkeesstraße-Jungmühlhof-Schlossplatz-Altdorfer Straße 2+4 und 1-5

24

17

1,4

Siehe Parkbereich A

Parkbereich D

Glockengießerstraße-Zeltnerplatz-Sichartstraße bis Einmündung Wäschgasse-Turnstraße

17

28

0,6

 

Parkbereich E

Nürnberger Straße 47-71-Bärenschanzstr.12

9

7

1,3

 

Parkbereich H

Hämmernplatz (ohne AWO-Bewohner)

4

4

1,0

 

Parkbereich K

Kirchenplatz

5

4

1,3

 

Parkbereich L

Weigmannstraße 22-Julienstraße

12

8

1,5

 

 

 

Information zum Lösungsansatz

 

Der Parkplatz Pegnitzwiese umfasst derzeit 246 Stellplätze, davon sind 180 Ausnahmegenehmigungen „Dauerparker“ im Umlauf. In der Spitzenzeit (Montag bis Freitag 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr) wird der Parkplatz von ca. 70 Dauerparkern genutzt. Dies entspricht etwa einem Drittel der ausgegebenen Dauerparkerlaubnissen. Ca. 50 Parkplätze waren frei, die restlichen Parkplätze sind von Kurzzeitparkenden belegt. Aufgrund der ermittelten Belegungszahlen vertritt die Straßenverkehrsbehörde die Meinung, dass der Parkplatz Pegnitzwiese die zusätzlich Berechtigten der Anwohnerparkbereiche A+B+C gut verkraften wird. Mit der Freigabe des Parkplatzes Pegnitzwiese für Bewohner sollte auch eine Gebührenerhöhung für die Parkausweise einhergehen.

 

 

 

Dauerparken

 

Aktueller Stand vorhandene Stellplätze – ausgestellte Dauerparkerlaubnisse:

Parkplatz

Anzahl Stellplätze

Anzahl Dauerparker

 

 

 

Parkhaus Simonshofer Straße

184

100

Parkhaus Hermannstraße

78

22

Pegnitzwiese

246

180

Nürnberger Straße

130

59

Raiffeisenstraße

97

60

 

Problematik: Lange Wartelisten – große Nachfrage:

Parkplatz

Wartezeit

Wartende

 

 

 

Parkhaus Simonshofer Straße

Ca. 2 Jahre (19.03.2019)

46 (davon 19 Anwohner)

Parkhaus Hermannstraße

Ca. 6,5 Jahre (17.07.2014)

30 (davon 24 Anwohner)

Pegnitzwiese

ca. 2 Jahre (18.01.2019)

47 (davon 22 Anwohner)

Nürnberger Straße

Ca. 4,5 Jahre (30.06.2016)

39 (davon 8 Anwohner)

Raiffeisenstraße

Ca. 4,5 Jahre (27.09.2016)

39 (davon 5 Anwohner)

 

Auch im Bereich der Dauerparkenden gilt, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, für alle Parkraum zur Verfügung zu stellen.

Der Lösungsvorschlag der Straßenverkehrsbehörde daher lautet wie folgt:

Bei künftiger Vergabe von Dauerparkerlaubnissen werden Anwohner bevorzugt. Dadurch wird das Wohnen in der Innenstadt attraktiver und das Phänomen der Stadtflucht könnte eingedämmt werden. Sobald keine Anwohner mehr auf der Warteliste stehen, werden an die Beschäftigten und Geschäftsleute Dauerparkkarten vergeben, solange bis wieder ein Anwohner wartet. Durch dieses System haben auch Bewohner der Altstadt, für welche aufgrund des fehlenden Parkraums keine Anwohnerparkmöglichkeiten geboten werden können, eine höhere Chance schneller eine attraktive Parkmöglichkeit zu erhalten.

Auch für den Bereich der „Dauerparker“ möchten wir in diesem Zuge die Gebühren moderat erhöhen.

 

 

Park & Ride Parkplatz Bahnhof Lauf rechts

 

Die Deutsche Bahn bietet am Bahnhof Lauf rechts derzeit 72 Parkplätze + 2 Behindertenparkplätze kostenlos für Bahnreisende an.

 

Die Problematik: Plätze werden missbräuchlich durch Nicht-Bahnkunden genutzt, was zu Beschwerden führte.

 

Die von uns gemeinsam mit der Deutschen Bahn angestrebte Lösung:

Der Parkplatz soll zukünftig von der Bahn bewirtschaftet werden. Die Unterhaltpflicht wird vollständig auf die Bahn übergehen.

 

Die Bahn möchte Dauerparkerlaubnisse (15 € pro Monat) auf VGN Kunden mit Jahres- oder Monats-Abo beschränkt anbieten. Auch hier soll ein Tagesticket für Pendler ausgegeben werden. Es wird auch Kurzparkscheine geben. Die Gebühr wird analog dem Tarif der Stadt zum Parkplatz Raiffeisenstraße angepasst.

 

 

 

 

Parkgebührenordnung

 

Wir schlagen vor, die Parkgebührenordnung wie folgt zu ändern:

Art

Aktuell

Künftig

 

 

 

Anwohnerparkausweis

15,00 € pro Jahr

25,00 € pro Jahr

 

 

 

Dauerparker

 

 

Parkplätze

15,00 € pro Monat

25,00 € pro Monat

Parkhäuser

40,00 € (inkl. MwSt.) pro Monat

50,00 € (inkl. MwSt.) pro Monat

 

 

 

Angebot eines Tagestickets für 5 Euro auf folgenden Parkplätzen:

 

 

 

Parkhaus Hermannstraße und Simonshofer Straße

4,00 € pro Tag

5,00 € pro Tag

Pegnitzwiese

Kein Tagesticket

5,00 € pro Tag

Nürnberger Straße

Kein Tagesticket

5,00 € pro Tag

Raiffeisenstraße

Kein Tagesticket

5,00 € pro Tag

 

 

Anmerkung Erhöhung Anwohnerparken:

Die Gebühr liegt deutschlandweit zwischen 10,80 Euro bis zu 30,70 Euro. Im Umkreis liegt die Gebühr bei sämtlichen Gemeinden bei durchschnittlich 30 Euro pro Jahr.

Gebühren im Vergleich (für den Zeitraum 1 Jahr/im Umkreis)

 

Stadt

Gebühr

 

 

Schwabach

25,00 Euro

Hersbruck

30,70 Euro

Nürnberg

30,00 Euro

Fürth

30,50 Euro

Erlangen

30,70 Euro

Altdorf

30,00 Euro

Ansbach

30,70 Euro

 

(Nachzulesen auf der jeweiligen städtischen Website)

 

Gebühren im Vergleich (für den Zeitraum 1 Jahr/Deutschlandweit)

 

Stadt

Gebühr

 

 

Aachen

30,00 Euro

Berlin

10,20 Euro

Düsseldorf

30,00 Euro

Frankfurt

25,00 Euro

Köln

30,00 Euro

Mainz

30,00 Euro

München

30,00 Euro

 

Anmerkung Dauerparkplätze:

Die Gebühr wurde zuletzt vor 5 Jahren erhöht.

 

 

 

Anmerkung Einführung Tagesticket:

Durch ein Tagesticket auf den genannten Parkplätzen ist es möglich, für Arbeitnehmer/Arbeitgeber auch dort den ganzen Tag zu parken.