Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Anwohnerparkbereichen A+B+C werden
auf den Parkplatz Pegnitzwiese ausgeweitet.
- Bei der Vergabe von Dauerparkplätzen
werden Anwohner künftig bevorzugt.
- Die Parkgebührenordnung vom 26.02.2015,
in Kraft getreten am 01.04.2015, wird wie in Anlage beigefügt geändert.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadt Lauf bietet für Bürger, Arbeitnehmer/Arbeitgeber und Besucher
verschiedene Möglichkeiten zum Parken an:
-
Kostenpflichtige
und kostenfreie Parkplätze
-
Anwohnerparkplätze
-
Dauerparken
-
Park
& Ride Parkplätze (Eigentum Deutsche Bahn)
Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit auf öffentlichen
Privatparkplätzen gebührenpflichtig zu parken (z.B. „Parkplatz Troche“
(Mauergasse), Parkplatz der Raiffeisenbank, usw.)
Es kommt immer wieder von Anwohnern und Arbeitnehmern/Arbeitgebern zu
Beschwerden, dass Parkraum nur in begrenztem Umfang vorhanden sei. Diesen
Beschwerden haben wir uns angenommen und im Folgenden die einzelnen
Parksituationen beleuchtet. Gleichzeitig haben wir die Betrachtung der
Parksituation zum Anlass genommen, ein Gesamtkonzept für die Parkraumbewirtschaftung
vorzuschlagen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Garagen
und Stellplätze auf privatem Grund vordringlich zum Abstellen von Fahrzeugen zu
nutzen sind.
Anwohnerparken
Allgemein/Grundsätzlich:
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch der Bürger auf Einrichtung
eines Bewohnerparkbereichs. Einen Bewohnerparkausweis erhält, wer sein seinen
Hauptwohnsitz im jeweiligen Bereich hat, ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat
und keine Garage oder Stellplatz nachweisen kann.
Die Zahl der Parkausweise kann die Anzahl der Stellflächen in gewissem
Maß überschreiten, da anzunehmen ist, dass ein Teil der Bewohner den jeweiligen
Stellplatz nicht in Anspruch nimmt (Urlaub, Schichtarbeit etc.).
In der VwV-StVO Buchstabe 6b zu §45 Abs. 1b StVO wird festgelegt: „Sind
mehrere Antragsteller vorhanden als Stellflächen verfügbar, so muss ein
Zuleitungssystem gewählt werden, was insbesondere den Gleichheitsgrundsatz
beachtet (z.B. Sachkriterium Dringlichkeit od. Losverfahren gekoppelt mit
Befristung). Fraglich ist hier, ob der Verwaltungsaufwand gerechtfertigt wäre
und wie man als Sachbearbeiter die Dringlichkeit bewerten soll.
Die Ausdehnung eines Bewohnerparkgebiets ist abhängig von der Größe der
Stadt. Sie darf selbst bei Städten mit über 1 Mio. Einwohnern grundsätzlich
1000 m nicht überschreiten. Laut Gerichtsurteilen sind bis zu 350 Meter Fußweg
durchaus zumutbar.
Aktuelle
Situation:
Es sind mehr Bewohnerparkausweise im Umlauf als ausgewiesene
Bewohnerparkplätze vorhanden sind.
Verhältnis: ausgestellte
Ausweise zu vorhandenen Parkplätzen:
Bereich |
Ausgestellt |
vorhanden |
Faktor |
Ziel |
|
|
|
|
|
Parkbereich
A Spitalstraße-Barthstraße-Burggasse-Lukasgasse
(+Marktpatz 44) |
39 |
15 |
2,6 |
Durch Ausweitung des Parkgebiets auf PP Pegnitzwiese
haben alle Anwohner die Möglichkeit zu parken |
Parkbereich
B Höllgasse-Leßnergasse
(+Johannisstraße 16) |
17 |
8 |
2,1 |
Siehe Parkbereich A |
Parkbereich
C Samstagstraße
bis Holfelder Platz (verkehrsberuhigter Bereich)-Siebenkeesstraße-Jungmühlhof-Schlossplatz-Altdorfer
Straße 2+4 und 1-5 |
24 |
17 |
1,4 |
Siehe Parkbereich A |
Parkbereich
D Glockengießerstraße-Zeltnerplatz-Sichartstraße
bis Einmündung Wäschgasse-Turnstraße |
17 |
28 |
0,6 |
|
Parkbereich
E Nürnberger
Straße 47-71-Bärenschanzstr.12 |
9 |
7 |
1,3 |
|
Parkbereich
H Hämmernplatz
(ohne AWO-Bewohner) |
4 |
4 |
1,0 |
|
Parkbereich
K Kirchenplatz |
5 |
4 |
1,3 |
|
Parkbereich
L Weigmannstraße
22-Julienstraße |
12 |
8 |
1,5 |
|
Information
zum Lösungsansatz
Der Parkplatz Pegnitzwiese umfasst derzeit 246 Stellplätze, davon sind
180 Ausnahmegenehmigungen „Dauerparker“ im Umlauf. In der Spitzenzeit (Montag
bis Freitag 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr) wird der Parkplatz von ca. 70 Dauerparkern
genutzt. Dies entspricht etwa einem Drittel der ausgegebenen
Dauerparkerlaubnissen. Ca. 50 Parkplätze waren frei, die restlichen Parkplätze
sind von Kurzzeitparkenden belegt. Aufgrund
der ermittelten Belegungszahlen vertritt die Straßenverkehrsbehörde die
Meinung, dass der Parkplatz Pegnitzwiese die zusätzlich Berechtigten der
Anwohnerparkbereiche A+B+C gut verkraften wird. Mit der Freigabe des Parkplatzes Pegnitzwiese für Bewohner sollte
auch eine Gebührenerhöhung für die Parkausweise einhergehen.
Dauerparken
Aktueller Stand vorhandene Stellplätze – ausgestellte
Dauerparkerlaubnisse:
Parkplatz |
Anzahl Stellplätze |
Anzahl Dauerparker |
|
|
|
Parkhaus Simonshofer Straße |
184 |
100 |
Parkhaus Hermannstraße |
78 |
22 |
Pegnitzwiese |
246 |
180 |
Nürnberger Straße |
130 |
59 |
Raiffeisenstraße |
97 |
60 |
Problematik: Lange Wartelisten – große Nachfrage:
Parkplatz |
Wartezeit |
Wartende |
|
|
|
Parkhaus Simonshofer Straße |
Ca. 2 Jahre
(19.03.2019) |
46 (davon
19 Anwohner) |
Parkhaus Hermannstraße |
Ca. 6,5
Jahre (17.07.2014) |
30 (davon
24 Anwohner) |
Pegnitzwiese |
ca. 2 Jahre
(18.01.2019) |
47 (davon
22 Anwohner) |
Nürnberger Straße |
Ca. 4,5
Jahre (30.06.2016) |
39 (davon 8
Anwohner) |
Raiffeisenstraße |
Ca. 4,5
Jahre (27.09.2016) |
39 (davon 5
Anwohner) |
Auch im Bereich der Dauerparkenden gilt, dass die Kommunen nicht
verpflichtet sind, für alle Parkraum zur Verfügung zu stellen.
Der Lösungsvorschlag der Straßenverkehrsbehörde daher lautet wie folgt:
Bei künftiger Vergabe von Dauerparkerlaubnissen werden Anwohner
bevorzugt. Dadurch wird das Wohnen in der Innenstadt attraktiver und das
Phänomen der Stadtflucht könnte eingedämmt werden. Sobald keine Anwohner mehr
auf der Warteliste stehen, werden an die Beschäftigten und Geschäftsleute
Dauerparkkarten vergeben, solange bis wieder ein Anwohner wartet. Durch dieses
System haben auch Bewohner der Altstadt, für welche aufgrund des fehlenden
Parkraums keine Anwohnerparkmöglichkeiten geboten werden können, eine höhere
Chance schneller eine attraktive Parkmöglichkeit zu erhalten.
Auch für den Bereich der „Dauerparker“ möchten wir in diesem Zuge die
Gebühren moderat erhöhen.
Park
& Ride Parkplatz Bahnhof Lauf rechts
Die Deutsche Bahn bietet am Bahnhof Lauf rechts
derzeit 72 Parkplätze + 2 Behindertenparkplätze kostenlos für Bahnreisende an.
Die Problematik: Plätze werden missbräuchlich durch
Nicht-Bahnkunden genutzt, was zu Beschwerden führte.
Die von uns gemeinsam mit der Deutschen Bahn
angestrebte Lösung:
Der Parkplatz soll zukünftig von der Bahn
bewirtschaftet werden. Die Unterhaltpflicht wird vollständig auf die Bahn
übergehen.
Die Bahn möchte Dauerparkerlaubnisse (15 € pro
Monat) auf VGN Kunden mit Jahres- oder Monats-Abo beschränkt anbieten. Auch
hier soll ein Tagesticket für Pendler ausgegeben werden. Es wird auch
Kurzparkscheine geben. Die Gebühr wird analog dem Tarif der Stadt zum Parkplatz
Raiffeisenstraße angepasst.
Parkgebührenordnung
Wir schlagen vor, die Parkgebührenordnung wie folgt zu ändern:
Art |
Aktuell |
Künftig |
|
|
|
Anwohnerparkausweis |
15,00 € pro
Jahr |
25,00 € pro
Jahr |
|
|
|
Dauerparker |
|
|
Parkplätze |
15,00 € pro
Monat |
25,00 € pro
Monat |
Parkhäuser |
40,00 €
(inkl. MwSt.) pro Monat |
50,00 €
(inkl. MwSt.) pro Monat |
|
|
|
Angebot
eines Tagestickets für 5 Euro auf folgenden Parkplätzen: |
||
|
|
|
Parkhaus
Hermannstraße und Simonshofer Straße |
4,00 € pro
Tag |
5,00 € pro
Tag |
Pegnitzwiese |
Kein
Tagesticket |
5,00 € pro
Tag |
Nürnberger
Straße |
Kein
Tagesticket |
5,00 € pro
Tag |
Raiffeisenstraße |
Kein
Tagesticket |
5,00 € pro
Tag |
Anmerkung Erhöhung Anwohnerparken:
Die Gebühr liegt deutschlandweit zwischen 10,80 Euro bis zu 30,70 Euro. Im
Umkreis liegt die Gebühr bei sämtlichen Gemeinden bei durchschnittlich 30 Euro
pro Jahr.
Gebühren im Vergleich (für
den Zeitraum 1 Jahr/im Umkreis)
Stadt |
Gebühr |
|
|
Schwabach |
25,00 Euro |
Hersbruck |
30,70 Euro |
Nürnberg |
30,00 Euro |
Fürth |
30,50 Euro |
Erlangen |
30,70 Euro |
Altdorf |
30,00 Euro |
Ansbach |
30,70 Euro |
(Nachzulesen auf der jeweiligen städtischen Website)
Gebühren im Vergleich (für
den Zeitraum 1 Jahr/Deutschlandweit)
Stadt |
Gebühr |
|
|
Aachen |
30,00 Euro |
Berlin |
10,20 Euro |
Düsseldorf |
30,00 Euro |
Frankfurt |
25,00 Euro |
Köln |
30,00 Euro |
Mainz |
30,00 Euro |
München |
30,00 Euro |
Anmerkung Dauerparkplätze:
Die Gebühr wurde zuletzt vor 5 Jahren erhöht.
Anmerkung Einführung Tagesticket:
Durch ein Tagesticket auf den genannten Parkplätzen ist es möglich, für
Arbeitnehmer/Arbeitgeber auch dort den ganzen Tag zu parken.