Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
Gewerbesteuerumlage 2020
Vorlage
FB 2/058/2020
Aktenzeichen
FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe bei der Gewerbesteuerumlage 2020 auf Haushaltsstelle 9000.8100  i. H. v. 224.232 Euro (Gesamtbetrag 478.764 Euro für die

4. Rate 2020) nachträglich.

Die Deckung erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Jahres 2020.

 

Mit Bescheid vom 11.12.2020 (Eingang 15.12.2020) wurde die vierte und letzte Rate für die zu zahlende Gewerbesteuerumlage des Jahres 2020 i. H. v. 478.764 Euro festgesetzt.

 

Nachdem aktuell nur noch ein Betrag von 254.532 Euro auf der Haushaltsstelle 9000.8100 verfügbar war, wurde die zum 20.12.2020 fällige Rate mit überplanmäßig 224.232 Euro vorab mit Anordnung vom 21.12.2020 durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Lang, beglichen, da eine Beschlussfassung durch den Stadtrat nicht mehr herbeigeführt werden konnte.

 

Gemäß der geltenden Geschäftsordnungsregelungen ist jedoch bei einer über den Betrag von 75.000 Euro hinausgehenden überplanmäßigen Ausgabe eine Entscheidung des Stadtrates herbei zu führen (§  1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Buchst. c GeschO).

 

Die Ausgabe ist unabweisbar, die Deckung kann aus allgemeinen Haushaltsmitteln gewährleistet werden.