Betreff
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz; Verlängerung der coronabedingten Änderungen
Vorlage
FB 1/071/2020
Aktenzeichen
0240-FB1/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der am 29.10.2020 unter TOP Ö 11 gefasste Beschluss des Stadtrats wird unter Nummer 2 dahingehend geändert, dass die beschlossenen Änderungen bis 31.03.2021 weiter gelten.

 

  1. Der Stadtrat wird spätestens im März 2021 über eine etwaige weitere Verlängerung oder Änderung beraten und beschließen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen.

 

Nach den derzeitigen Regelungen tagen die Ausschüsse derzeit weder vorberatend, noch beschließend. Die Entscheidungsbefugnisse obliegen derzeit den beiden Hauptorganen (Erster Bürgermeister bzw. Stadtrat). Die Kompetenzen des ersten Bürgermeisters wurden aus diesem Grund entsprechend angehoben.

 

Zusätzlich wurden „Digitale Informations- und Beratungsplattformen“ eingerichtet, um nach wie vor eine Information und Beteiligung des Stadtrats zu gewährleisten.

 

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurden zeitlich befristet und würden am 31.12.2020 auslaufen.

 

Nach den derzeitigen Erkenntnissen bzw. Verlautbarungen der Bayerischen Staatsregierung ist wohl auch im neuen Jahr mit Beschränkungen bzw. Einschränkungen auf Grund von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zu rechnen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die derzeitigen Bestimmungen der Geschäftsordnung bis 31.03.2021 zu verlängern.