Betreff
Sachstand zur Trägervergabe für die Kindertagesstätte Heuchling
Vorlage
FB 4/031/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die pädagogischen Schwerpunkte des Trägerauswahlverfahrens in Heuchling werden neben den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie der Bildungsleitlinien besonders auf die Übergänge und die Kooperation, die Medienkompetenz und der Umgang mit Natur und Nachhaltigkeit sein. Die oben aufgeführte Wertungsmatrix wird beschlossen. 

 

2.    Das Trägerauswahlverfahren wird nach anwaltlicher Prüfung entsprechend durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fachrunde zu bilden und dem Stadtrat eine begründete Empfehlung zur Entscheidung vorzulegen. Diese Vorgehensweise soll für weitere Interessensbekundungsverfahren mit anderen besonderen pädagogischen Schwerpunkten, neben den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans und der Bildungsleitlinien, für weitere Vergaben angewandt werden.

 

3.    Die Übertragung der Betriebsträgerschaft soll zum September 2022 erfolgen.

 

4.    Der Neubau der Kindertagesstätte wird mit drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen geplant.

 

Im Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss am 21.09.2020 wurde die Planung einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen mit einem entsprechenden Trägerauswahlverfahren beschlossen. Die Verwaltung hat sich zur Ausschreibung und zur pädagogischen Richtung Gedanken gemacht. Neben wirtschaftlichen Kriterien soll das Sprichwort „Ein Kind zu erziehen braucht es ein ganzes Dorf“ zum Standort Heuchling bei den pädagogischen Schwerpunkten einen Leitgedanken darstellen.

Als „kinderfreundliche Stadt Lauf“ stellen wir deshalb das Kind mit seiner Familie in den Mittelpunkt.  Mit dem Neubau soll ein Ort entstehen, an dem sich alle wohlfühlen können, denn nur über positive Erfahrungen und Beziehungen ist Lernen möglich. Für die Kinder entsteht sogleich ein Lern- und Lebensort. Diesem Konzept liegt der ganzheitliche, systemische Ansatz mit einem humanistischen Menschenbild zugrunde. Es beinhaltet den Grundgedanken, das Kind in seiner ganzen Persönlichkeit wahrzunehmen und intensive, verlässliche Beziehungen zu ihm und den Eltern aufzubauen.

Durch den Standort an der Grundschule sollen besonders die Übergänge und die Eingewöhnung vom Träger in den Mittelpunkt gerückt werden. Da die Heuchlinger Grundschule als Inklusionsschule diese Werte bereits vermittelt wird bei der Vergabe ein besonderer Fokus auf Inklusion gelegt.

Neben den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sowie der Bildungsleitlinien (z.B.  ein teiloffenes/offenes Konzept, alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Arbeit mit Familien etc.) soll auf einer Seite die Natur und Nachhaltigkeit im Fokus stehen, andererseits soll der Erwerb von Medienkompetenz eine wichtige Rolle spielen.

Unter diesen Aspekten hat die Verwaltung folgende Wertungsmatrix erarbeitet. Es werden die Aussagen zu den nachfolgenden pädagogischen Schwerpunkten bewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 200 Punkte.

 

Diese verteilen sich folgendermaßen:

 

·         Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans

sowie der Bildungsleitlinien

10 Punkte

·         Inklusion

30 Punkte

·         Übergänge und Eingewöhnung

40 Punkte

·         Medienkompetenz

30 Punkte

·         Natur – Umwelt – Nachhaltigkeit

30 Punkte

·         Qualitätsentwicklung

20 Punkte

·         Kooperation & Vernetzung leben

40 Punkte

 

Aufgrund dieser Wertungsmatrix wird eine „Fachrunde“, bestehend aus Pädagogen und dem Fachbereich 4, dem Stadtrat eine begründete Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen. Da dieses Verfahren standardisiert auch für evtl. künftige Trägervergaben angewandt werden soll und bereits verschiedene Träger Interesse an der Trägerschaft signalisiert haben, schlägt die Verwaltung vor, dieses Verfahren anwaltlich prüfen zu lassen.

Die Trägerschaft wird zum September 2022, noch im alten Gebäude, übergeben. Unter anderem kann der künftige Träger, unabhängig vom Baufortschritt, zu einem sicheren Zeitpunkt planen. Durch den vorherrschenden Fachkräftemangel ist es für den Träger einfacher, Personal für die derzeit bestehenden drei Gruppen zu akquirieren. Beim Bezug des Neubaus kann das Team um zwei Gruppen erweitert werden und muss nicht komplett neu starten. Auch für die Kinder ist es einfacher, wenn sich nicht zeitgleich das Personal und das Gebäude ändern.

Dem Träger und dem städtischen Personal werden Überleitungsverträge angeboten.