Betreff
Weitere Nutzung des Kunigundenberges
Vorlage
FB 2/052/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, zur Neuordnung des Kunigundenbergareals die Sanierung des Biergartens mit der anschließenden Option, einen Gastronomiebetrieb für die Zukunft etablieren zu können (Variante 2). Spätestens nach Inbetriebnahme des Biergartens ist ein entsprechendes Gastronomiegutachten zu beauftragen.

Bereits im Juli 2020 fand ein Workshop statt, in dem sich die Mitglieder mit der Zukunft des Kunigundenberges befassten. Vorrangig ging es bei diesem Workshop um die Absicht, die mit Stadtratsbeschluss vom 26.11.2019 für die Bauleitplanung zugrundenliegende Nutzung von einem Hotel mit bis zu 30 Zimmern durch einen Änderungsbeschluss auf einen Gastronomiebetrieb mit 4-5 Zimmern zu verkleinern.

 

Das Protokoll zu diesem Workshop ist den Mitgliedern des Stadtrates am 31.07.2020 zugegangen.

 

Am 26.10.2020 fand ein 2. Workshop statt, in dem durch die Verwaltung Vorschläge für die weitere Vorgehensweise vorgestellt wurden. Das Protokoll inkl. Präsentation zum 2. Workshop ist den Mitgliedern am 02.11.2020 übersandt wurden.

Es handelt sich hierbei um 4 mögliche Varianten:

 

1.         Gesamtlösung, Biergarten und Neubau eines Gastronomiebetriebes (mit oder ohne             Übernachtungsmöglichkeit) nach Abriss als Einheit

2.         vorerst Sanierung des Biergartens nach Abriss des Altgebäudes mit gleichzeitiger Option, um einen Gastronomiebetrieb zu erweitern

3.         ausschließliche Sanierung des Biergartens

4.         keine gastronomische Nutzung auf dem Kunigundenberg

 

Weiterhin wurden 2 Finanzierungsmodelle beleuchtet, Finanzierung durch die Stadt mit anschließender Verpachtung der Gebäudlichkeiten oder Finanzierung durch einen Betreiber auf dem durch Erbpacht zur Verfügung gestellten Grundstück.

 

Aufgrund der schwierigen Entscheidungsfindung in der Vergangenheit hält die Verwaltung die Variante 2 oder 3 mit Finanzierung durch die Stadt und anschließender Verpachtung für am sinnvollsten. Bei Variante 2 wären weitere Überlegungen, ob und was zusätzlich zum Biergarten auf dem Kunigundenberg entstehen soll, ohne jeden Zeitdruck möglich, das Baurecht wäre gesichert. Variante 3 hätte im Gegensatz zu Variante 2 den Vorteil, dass für den Biergarten planerisch ein wesentlich größerer Spielraum vorhanden ist, da keine Flächen für eine Erweiterung vorgehalten werden müssen. Auch hier wäre allerdings das Baurecht (Gastrobetrieb mit 4-5 Zimmern) weiterhin gesichert. Die weiteren Planungen für die Sanierung des Biergartens mit Außenbereich und Spielplatz könnten parallel zum Abriss des Altgebäudes begonnen werden, so dass nur über einen kurzer Zeitraum der Kunigundenberg nicht gastronomisch genutzt werden könnte.

 

In den Haushalt werden Mittel für Planungen und Sanierung i.H.v. 1.250.000 EUR eingestellt, 750.000 EUR im Jahr 2021, 500.000 EUR als VE im Jahr 2022.