Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, zur Neuordnung des Kunigundenbergareals die Sanierung des Biergartens mit der anschließenden Option, einen Gastronomiebetrieb für die Zukunft etablieren zu können (Variante 2). Spätestens nach Inbetriebnahme des Biergartens ist ein entsprechendes Gastronomiegutachten zu beauftragen.
Bereits im Juli 2020 fand ein Workshop statt, in dem
sich die Mitglieder mit der Zukunft des Kunigundenberges befassten. Vorrangig
ging es bei diesem Workshop um die Absicht, die mit Stadtratsbeschluss vom
26.11.2019 für die Bauleitplanung zugrundenliegende Nutzung von einem Hotel mit
bis zu 30 Zimmern durch einen Änderungsbeschluss auf einen Gastronomiebetrieb
mit 4-5 Zimmern zu verkleinern.
Das Protokoll zu diesem Workshop ist den Mitgliedern
des Stadtrates am 31.07.2020 zugegangen.
Am 26.10.2020 fand ein 2. Workshop statt, in dem durch
die Verwaltung Vorschläge für die weitere Vorgehensweise vorgestellt wurden.
Das Protokoll inkl. Präsentation zum 2. Workshop ist den Mitgliedern am
02.11.2020 übersandt wurden.
Es handelt sich hierbei um 4 mögliche Varianten:
1. Gesamtlösung, Biergarten und Neubau
eines Gastronomiebetriebes (mit oder ohne Übernachtungsmöglichkeit)
nach Abriss als Einheit
2. vorerst Sanierung des Biergartens nach
Abriss des Altgebäudes mit gleichzeitiger Option, um einen Gastronomiebetrieb
zu erweitern
3. ausschließliche Sanierung des
Biergartens
4. keine gastronomische Nutzung auf dem
Kunigundenberg
Weiterhin
wurden 2 Finanzierungsmodelle beleuchtet, Finanzierung durch die Stadt mit
anschließender Verpachtung der Gebäudlichkeiten oder Finanzierung durch einen
Betreiber auf dem durch Erbpacht zur Verfügung gestellten Grundstück.
Aufgrund der schwierigen Entscheidungsfindung in der
Vergangenheit hält die Verwaltung die Variante 2 oder 3 mit Finanzierung durch
die Stadt und anschließender Verpachtung für am sinnvollsten. Bei Variante 2
wären weitere Überlegungen, ob und was zusätzlich zum Biergarten auf dem
Kunigundenberg entstehen soll, ohne jeden Zeitdruck möglich, das Baurecht wäre
gesichert. Variante 3 hätte im Gegensatz zu Variante 2 den Vorteil, dass für
den Biergarten planerisch ein wesentlich größerer Spielraum vorhanden ist, da
keine Flächen für eine Erweiterung vorgehalten werden müssen. Auch hier wäre
allerdings das Baurecht (Gastrobetrieb mit 4-5 Zimmern) weiterhin gesichert.
Die weiteren Planungen für die Sanierung des Biergartens mit Außenbereich und
Spielplatz könnten parallel zum Abriss des Altgebäudes begonnen werden, so dass
nur über einen kurzer Zeitraum der Kunigundenberg nicht gastronomisch genutzt
werden könnte.
In den Haushalt werden Mittel für Planungen und
Sanierung i.H.v. 1.250.000 EUR eingestellt, 750.000 EUR im Jahr 2021, 500.000
EUR als VE im Jahr 2022.