Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für das Programmjahr 2021 werden im Bay. Städtebauförderungsprogramm für „Lauf links“ förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 1.805.000 € angemeldet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die im Bay. Städtebauförderungsprogramm für „Lauf links“ angemeldeten Maßnahmen im Haushaltsentwurf 2021 anzumelden. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.
Lauf Links wurde 2012 erstmals in das
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Teil 1- Grundprogramm aufgenommen und
2013 in das Programm „Soziale Stadt“ überführt.
Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale
Stadt - Investitionen im Quartier“ wird für städtebauliche Maßnahmen zur
Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf
Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und
arbeitenden Menschen benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu
erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu
verbessern, um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen.
Im Sanierungsgebiet ist die Bertleinschule verortet,
die neben Kindergarten und Hort eine Treffpunktfunktion für kulturelle und
sportliche Veranstaltungen im Quartier wahrnimmt. Da in den kommenden Jahren in
die Bertleinschule insgesamt ca. 19 Mio. € investiert werden und somit aufgrund der
Haushaltslage nur geringe Investitionsmittel in andere Projekte im
Sanierungsgebiet fließen konnten, hat die Verwaltung die Sachlage bei der
Regierung von Mittelfranken in den letzten Jahren entsprechend begründet.
Aufgrund des geringen Mittelabflusses für die Stadt
Lauf a.d.Pegnitz im Programm „Soziale Stadt“ wurde das Gebiet 2020 nun ins
Bayerische Grundprogramm überführt. Die Förderquote beträgt hier ebenfalls 60
%.
Für die Programmaufstellung 2021 im Bayerischen
Städtebauförderungsprogramm werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen
vorgeschlagen:
Private Sanierungen |
5.000 € |
Altdorfer Str. (Planung) |
250.000 € |
Generalsanierung JUZ |
1.550.000 € |
Gesamt |
1.805.000 € |
Die für das Programmjahr 2020 im Rahmen des
Förderprogramms „Lauf links“ anzumeldenden Kosten betragen 1.805.000 €. Davon kann die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
60 % bzw. für das JUZ auch einen Zuschuss mit max. 80 % erhalten.
In den Fortschreibungsjahren 2022- 2024 und weitere
könnten folgende Maßnahmen angemeldet werden:
Ausführung
Altdorfer Str.; weitere Straßenraumgestaltungen (z. B. Bertleinstr.,
Richard-Wagner-Str., Siegfriedstr., Jahnstr.)