Betreff
Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz - 1. Teiländerung Bebauungsplan Nr. 7 "Industrieentlastungsstraße"
- Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Benachrichtigung über frühzeitige Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/079/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die 1. Teiländerung BP-Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.

 

Anlagen in Session:

Plan

Begründung

 

Der Stadtrat Röthenbach a.d. Pegnitz hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen zu ändern.

 

Ziel der Planung ist, Gewerbeflächen und einen Standort für soziale Einrichtungen zu schaffen und zu erschließen und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.

 

Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Einzugsradius (von bis zu 500 m) zu der nächstgelegenen Haltestelle „Röthenbach“ und hat eine Fläche von ca. 19,67 ha.

 

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Lage im Stadtgebiet

Planung und Geltungsbereich

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Teiländerung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.