- Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Benachrichtigung über frühzeitige Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die 1. Teiländerung BP-Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ wird zur Kenntnis genommen.
- Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.
Anlagen in Session:
Plan
Begründung
Der Stadtrat Röthenbach a.d. Pegnitz hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 „Industrieentlastungsstraße“ in Teilbereichen zu ändern.
Ziel der Planung ist, Gewerbeflächen und einen Standort für soziale Einrichtungen zu schaffen und zu erschließen und gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz gerecht zu werden.
Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Einzugsradius (von bis zu 500 m) zu der nächstgelegenen Haltestelle „Röthenbach“ und hat eine Fläche von ca. 19,67 ha.
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Lage
im Stadtgebiet |
Planung
und Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Teiländerung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.