Betreff
Bedarfsplanung und Kindertagesstätte Heuchling
Vorlage
FB 4/028/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:

 

1.    Für die Kindertagesstätte Heuchling erfolgt die Planung einer 5-gruppigen Einrichtung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planungsverfahren konkret einzuleiten.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt ein Trägerauswahlverfahren mit Konzeption durchzuführen.

 

Die Verwaltung präsentiert die Bedarfsplanung und stellt den Handlungsbedarf für die zukünftige Ausrichtung dar. Folgende Ergebnisse des Workshops wurden erarbeitet:

 

1.    Ziel des zukünftigen Verwaltungshandelns ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot weiter zu verbessern und allen Laufer Kindern Bildungs- und Teilhabeangebote zu ermöglichen. Insbesondere sieht sich die Stadt Lauf offen für Integration, Migration und Gastkinder. Die Kinderbetreuung sehen alle Anwesenden als wichtige Aufgabe und Standortfaktor für die Stadt Lauf. Dafür ist ausreichend Personal zur Qualitätssicherung bereitzustellen.

 

2.    Im Stadtteil Heuchling sollen die baulichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte auf dem Gelände der Schule Heuchling geplant werden. Dabei soll eine Gesamt-Mensa samt Betriebsküche für die Kindertagesstätte und die Grundschulkinder überprüft werden. Die Planung soll in einem modularen Konzept erfolgen, um Erweiterungen und flexible Nutzungen zu ermöglichen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt ein Trägerauswahlverfahren mit vorgegebenen Mindestanforderungen und einer Wertungsmatrix durchzuführen. Am Vorrang einer externen Trägerschaft wird festgehalten. Die Größe der Einrichtung richtet sich nach dem Bedarf der Stadt Lauf. Es soll eine Einrichtung mit fünf Gruppen entstehen.

 

4.    Die Konzeption wird gemeinsam mit dem Träger ermittelt. Dabei sollen insbesondere die Übergänge zwischen Krippe und Kindergarten, anschließend zwischen Kindergarten und Schule intensiver gelebt werden. Synergieeffekte entstehen durch gemeinsame Nutzung der Räume und Außenflächen. Durch eine gute Vernetzung greift der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Kindertagesstätte nahtlos ineinander über. Aufeinander zugehen, miteinander kommunizieren, sich gegenseitig informieren und das Schaffen von gemeinsamen Erlebnissen stärkt den Zusammenhalt.

 

5.    Konkretisierung und Prüfung von Wald- und Bauernhofkindergärten bzw. alternative Betriebsformen in der Natur. Die Etablierung eines Kindergartens an der frischen Luft soll zur Abrundung der Angebotsvielfalt geprüft und weiter verfolgt werden.

 

6.    Im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte soll das bisher genutzte Grundstück in der Bergfriedstraße verkauft und künftig für Wohnzwecke genutzt werden.

 

7.    Überarbeitung der Zuschussrichtlinie über zusätzliche Zuwendungen zur gesetzlichen Förderung. Anpassung der Faktoren und Voraussetzungen sowie der Höhe der zusätzlichen Finanzmittel. Die Anpassung soll im Jahr 2021 erfolgen.

 

8.    Die Entwicklung des Ganztagsangebotes wird gemeinsam mit der Grundschule und dem Schulamt verbunden mit einer Maßnahme im Schulbestand erfolgen. Die verschiedenen Formen der Betreuung sollen dabei abgewogen werden. Das Thema wird gesondert behandelt.

 

9.    Die Fördermöglichkeiten richten sich nach den BayFAG und dem BayKiBiG. Die bestmögliche Förderung soll bei allen Maßnahmen genutzt werden. Alle Maßnahmen sind nach Priorität festzulegen und im Rahmen des gesamten Haushalts der Stadt Lauf zu betrachten. Nur bei solider Finanzlage der Stadt ist eine Umsetzung möglich. Neben den investiven Kosten erfolgt auch eine Folgekostenbetrachtung.

 

10.   Die Verwaltung überprüft jährlich die personelle Situation und passt diese laufend den Erfordernissen an. Dabei sollen für die Personalgewinnung und für die bestehenden Arbeitsverhältnisse attraktive Angebote für Arbeitnehmer/-innen geschaffen werden.