Beschlussvorschlag:
Der Kinder-
Jugend- und Seniorenausschuss beschließt:
1.
Für die
Kindertagesstätte Heuchling erfolgt die Planung einer 5-gruppigen Einrichtung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planungsverfahren konkret einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt ein
Trägerauswahlverfahren mit Konzeption durchzuführen.
Die Verwaltung präsentiert die
Bedarfsplanung und stellt den Handlungsbedarf für die zukünftige Ausrichtung
dar. Folgende Ergebnisse des Workshops wurden erarbeitet:
1.
Ziel
des zukünftigen Verwaltungshandelns ist es, die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf durch ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot weiter zu verbessern und
allen Laufer Kindern Bildungs- und Teilhabeangebote zu ermöglichen.
Insbesondere sieht sich die Stadt Lauf offen für Integration, Migration und
Gastkinder. Die Kinderbetreuung sehen alle Anwesenden als wichtige Aufgabe und
Standortfaktor für die Stadt Lauf. Dafür ist ausreichend Personal zur
Qualitätssicherung bereitzustellen.
2.
Im
Stadtteil Heuchling sollen die baulichen Voraussetzungen für eine
Kindertagesstätte auf dem Gelände der Schule Heuchling geplant werden. Dabei
soll eine Gesamt-Mensa samt Betriebsküche für die Kindertagesstätte und die
Grundschulkinder überprüft werden. Die Planung soll in einem modularen Konzept
erfolgen, um Erweiterungen und flexible Nutzungen zu ermöglichen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt ein Trägerauswahlverfahren mit vorgegebenen
Mindestanforderungen und einer Wertungsmatrix durchzuführen. Am Vorrang einer
externen Trägerschaft wird festgehalten. Die Größe der Einrichtung richtet sich
nach dem Bedarf der Stadt Lauf. Es soll eine Einrichtung mit fünf Gruppen
entstehen.
4. Die Konzeption wird gemeinsam mit dem
Träger ermittelt. Dabei sollen
insbesondere die Übergänge zwischen Krippe und Kindergarten, anschließend
zwischen Kindergarten und Schule intensiver gelebt werden. Synergieeffekte
entstehen durch gemeinsame Nutzung der Räume und Außenflächen. Durch eine gute
Vernetzung greift der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und
Kindertagesstätte nahtlos ineinander über. Aufeinander zugehen, miteinander
kommunizieren, sich gegenseitig informieren und das Schaffen von gemeinsamen
Erlebnissen stärkt den Zusammenhalt.
5.
Konkretisierung
und Prüfung von Wald- und Bauernhofkindergärten bzw. alternative Betriebsformen
in der Natur. Die Etablierung
eines Kindergartens an der frischen Luft soll zur Abrundung der
Angebotsvielfalt geprüft und weiter verfolgt werden.
6. Im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte soll das
bisher genutzte Grundstück in der Bergfriedstraße verkauft und künftig für
Wohnzwecke genutzt werden.
7. Überarbeitung der Zuschussrichtlinie über zusätzliche
Zuwendungen zur gesetzlichen Förderung. Anpassung der Faktoren und
Voraussetzungen sowie der Höhe der zusätzlichen Finanzmittel. Die Anpassung
soll im Jahr 2021 erfolgen.
8. Die Entwicklung des Ganztagsangebotes wird gemeinsam
mit der Grundschule und dem Schulamt verbunden mit einer Maßnahme im
Schulbestand erfolgen. Die verschiedenen Formen der Betreuung sollen dabei
abgewogen werden. Das Thema wird gesondert behandelt.
9.
Die
Fördermöglichkeiten richten sich nach den BayFAG und dem BayKiBiG. Die
bestmögliche Förderung soll bei allen Maßnahmen genutzt werden. Alle Maßnahmen
sind nach Priorität festzulegen und im Rahmen des gesamten Haushalts der Stadt
Lauf zu betrachten. Nur bei solider Finanzlage der Stadt ist eine Umsetzung
möglich. Neben den investiven Kosten erfolgt auch eine Folgekostenbetrachtung.
10. Die Verwaltung überprüft jährlich die personelle Situation und passt diese laufend den Erfordernissen an. Dabei sollen für die Personalgewinnung und für die bestehenden Arbeitsverhältnisse attraktive Angebote für Arbeitnehmer/-innen geschaffen werden.